"Da politische Streiks in Deutschland aber nicht ausdrücklich verboten seien, sei die Teilnahme in ihnen auch nicht strafbar. Konsequenzen ergäben sich lediglich aus dem Arbeitsrecht: Die versäumte Arbeitszeit könnte eine Abmahnung oder im Extremfall die Kündigung nach sich ziehen."
10.8.05
Praktische Hilfe
ngo-online versucht sich mit praktischer Hilfestellung zur Diskussion über die Zulässigkeit von "politischen Streiks". Damit drohen die Gewerkschaften, gegen die von CDU/CSU angekündigte Erleichterung von betrieblichen Bündnissen für Arbeit zu protestieren. Ob das gefundene Ergebnis allerdings potentielle Streikteilnehmer beruhigen kann, scheint mir doch sehr zweifelhaft:
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