"Duzen Sie mal einfach so `nen Polizisten. Kostet Sie glatt 500 Euro. Doch der Dieter, der darfs"Schlagzeile der Hamburger Morgenpost zum Urteil des Hamburger Landgerichts, das das Duzen eines Polizisten bei Dieter Bohlen lediglich als "Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt" wertete.
8.2.06
Aufreger des Tages
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