Die vorzeitige Haftentlassung von Brigitte Mohnhaupt ist angemessen, denn selbst das höchste Strafmaß ist keine Erlaubnis zur psychischen Vernichtung. Auch ein Lebenslänglicher hat Anspruch auf Resozialisierung.Ein Kommentar von Heribert Prantl. (sueddeutsche.de)
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