Durch Beschluss vom 12. Februar 2007 (5-1 StE 1/83) hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Vollstreckung des Rests der gegen Brigitte Mohnhaupt verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe mit Wirkung zum 27. März 2007 zur Bewährung ausgesetzt.Zur Pressemitteilung.
12.2.07
Restfreiheitsstrafe gegen Brigitte Mohnhaupt zur Bewährung ausgesetzt
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