12.2.07

Restfreiheitsstrafe gegen Brigitte Mohnhaupt zur Bewährung ausgesetzt

Durch Beschluss vom 12. Februar 2007 (5-1 StE 1/83) hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Vollstreckung des Rests der gegen Brigitte Mohnhaupt verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe mit Wirkung zum 27. März 2007 zur Bewährung ausgesetzt.
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