9.12.04

VG Lüneburg zur Anwendung der BRAGO nach Inkrafttreten des RVG

Am 01.07.2004 ist das neue RVG (Rechtsanwaltvergütungsgesetz) in Kraft getreten. Inwieweit noch die BRAGO (Bundesrechtsanwaltgebührenordnung) zur Anwendung kommt, regelt § 61 RVG. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg kommt es für die Frage, welches der beiden Gesetze zur Anwendung gelangt, allein auf den Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung an (Beschluss vom 02.12.2004, Az.: 1 B 53/04). (Beck-Aktuell)
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Siehe auch handakte am 07.12.04

1 Kommentar:

debreuer hat gesagt…

Das hat man nun davon, wenn man sich auf Beck-Aktuell verlässt!