Der Schauspieler Günther Kaufmann ist im Wiederaufnahmeverfahren um den gewaltsamen Tod seines Steuerberaters vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Damit folgte die Strafkammer des Landgerichts Augsburg den gleich lautenden Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Es gebe keine Hinweise darauf, dass Kaufmann direkt, als Mittäter oder Anstifter an der Tat beteiligt gewesen sei, begründete der Vorsitzende Richter Wolfgang Rothermel das Urteil. (SZ)
Mehr zum Fall Kaufmann in einem Schwerpunkt der SZ.
26.1.05
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