Steuerliche Erleichterungen für Flut-Spenden sind so gut wie beschlossen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf für eine entsprechende Verwaltungsanweisung an die Länderministerien geschickt.
Der Erlass soll sich an denjenigen anlehnen, der nach dem Hochwasser in Ostdeutschland im Sommer 2002 ergangen war. Demnach würden Sachspenden eines Unternehmens aus dem Betriebsvermögen als Betriebsausgabe berücksichtigt. Verzichtet ein Arbeitnehmer auf Teile seines Lohns zu Gunsten einer Spende seines Arbeitgebers an die Flutopfer, soll das Geld nicht mit Lohnsteuer belastet werden. Alle Mittel für die Flutgebiete sollen generell als "mildtätiger Zweck" im Sinne des Paragrafen 53 Abgabenordnung steuerbegünstigt sein. Der Spendennachweis soll möglichst einfach sein. Das heißt, es würde genügen, dass ein Betrieb einen Bareinzahlungsbeleg für ein Sonderkonto oder eine Buchungsbestätigung des Kreditinstituts vorlegt. (FTD)
7.1.05
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