Die Wahrheit kommt weiter scheibchenweise ans Tageslicht: Borussia Dortmund hat offenbar nicht nur Teile der Markenrechte, sondern auch das Transferrecht zumindest an einem Star verpfändet. Die Finanzkrise des BVB ruft derweil nun auch Anwälte auf den Plan - die erste Klage wegen Kapitalanlagebetrugs steht ins Haus. ...
Die auf Aktionärsklagen spezialisierte Münchener Anwaltskanzlei Rotter kündigte am Montag an, Strafanzeige gegen die BVB-Führung zu stellen. "Diese Strafanzeige wird noch in dieser Woche erfolgen", bestätigte Kanzlei-Sprecher Stephan Holzinger. Die Geschäftsführung der GmbH & Co KGaA habe sich womöglich des Straftatbestandes des Kapitalanlagebetrus schuldig gemacht. Anwalt Klaus Rotter sagte: "Ich bin zutiefst überzeugt, dass die Mitteilung über die Verpfändung der Markenrechte an den Gerling-Konzern im Börsenprospekt bewusst unterlassen wurde." Dabei handele es sich um Kapitalanlagebetrug, der im Gegensatz zu Forderungen im Zuge der Prospekthaftung nicht verjährt sei. (Handelsblatt)
21.2.05
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