12.3.05

Abfindungsberechnung

Wird ein Arbeitsverhältnis gekündigt, wird regelmäßig auch über die Zahlung einer Abfindung zur schnellen Beendigung des Kündigungsschutzprozesses nachgedacht. Als Faustformel hat sich dabei ein halbes Monatsgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit eingebürgert. Dass dies von mnachen Arbeitsgerichten durchaus auch anders gehandhabt wird, zeigt eine sehr nützliche Übersicht der Kanzlei Tamm & Tamm aus dem schönen Wedel.

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