4.3.05

Spenden befreit

Nunmehr sind alle Spenden zugunsten der Opfer des Seebeebens vom in Asien von der Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit worden. Bisher galt dies nur für Spenden ab dem 18.02.2005.

Voraussetzung ist jedoch, dass

  • der Arbeitnehmer auf die Auszahlung eine Teils ihres Arbeitsentgelts oder - bei Altersteilzeit - ihres Wertguthabens schriftlich verzichtet und
  • das Arbeitsentgelt über den Arbeitgeber zugunsten der Opfer des Seebebens in Südostasien gespendet wird.

Die entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber muss zum Lohnkonto genommen werden. Die daraus folgende Befreiung von der Lohnsteuer hat dann auch die Befreiung von der Beitragspflicht zu den Sozialversicherungen zur Folge.

vgl. Der Betrieb

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