Das Landgericht (LG) Berlin hat die Sperrung der Ehefrau eines ausgeschlossenen Mitglieds durch Ebay bestätigt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie die Waren unter ihrem eigenen Namen weiter vertrieben hatte, um damit die Sperre ihres Ehemannes zu umgehen. - Aktenzeichen: LG Berlin: 14 O 482/04 - (Handelsblatt)
9.6.05
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen