Auf einem Weinetikett ist die Angabe "Pinot" zusammen mit den Rebsortenangaben Grauer Burgunder, Weißer Burgunder oder Spätburgunder unzulässig, so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.(Handelsblatt)
Die Europäische Weinmarktordnung bestimme in Verbindung mit dem deutschen Weinrecht abschließend, welche Rebsorten oder Synonyme auf Etiketten deutscher Weine angegeben werden dürften. "Pinot" sei aber nicht als Rebsortenname oder Synonym vorgesehen, sondern lediglich Bestandteil von zugelassenen Synonymen (etwa Pinot blanc, Pinot gris, Pinot noir). (OVG Koblenz, Az.: 7 A 10144/05)
Zur Vertiefung: Aktuelle Weinrecht-Urteile.
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