30.4.05

Hörprobe

Zur umfassenden Einstimmung auf den Tag der Arbeit darf auch das nicht fehlen:

"In dem abgedunkelten Raum der Polizeiwache in der Eberswalder Straße sind nur wenige Geräusche zu hören. Vereinzelte Schreie, Keuchen und immer wieder der dumpfe Aufschlag von Steinen auf Metall. So hört es sich an, wenn Pflastersteine auf einen Mannschaftswagen der Polizei regnen - und man selbst in dieser "Wanne" sitzt."
Weiter bei Spiegel online.

Referendar vor dem Landgericht

Vielen Rechtsanwälten und Richtern scheint es unbekannt zu sein, dass der Referendar vor dem Landgericht nicht postulationsfähig ist, was zu recht misslichen Situationen führen kann. § 78 I ZPO ordnet die Vertretung vor den Landgerichten ausdrücklich nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt an. Auch die Erteilung von Untervollmacht durch einen Rechtsanwalt genügt nicht, § 52 I BRAO. Das gilt auch für den Stationsreferendar. Der Stationsreferendar ist im Gegensatz zum Nebentätigkeitsreferendar lediglich in gebührenrechtlicher Hinsicht dem Rechtsanwalt gleichgestellt, § 5 RVG. Zulässig ist es aber, dass der Referendar vor dem Landgericht unter Beistand eines Rechtsanwalts "die Parteirechte ausübt", § 59 II 1 BRAO. Der Rechtsanwalt stellt demnach die Anträge, die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage übernimmt der Referendar. Allgemein zum Sitzungsvertretung durch den Referendar sei der Aufsatz von Breßler, Der Referendar als Terminsvertreter im Zivilprozess, JuS 2004, 307 (Link zu Beck-online) empfohlen.

Kapitalismuskritik

SPD-Chef Franz Müntefering hat das Kapital erneut wütend attackiert. In einem Interview mit der Bild-Zeitung drohte er zudem mit Konsequenzen: "Wir streichen den Arbeitslosen ihre Stütze komplett und drücken alle Löhne unter Sozialhilfeniveau. Dann können die Herren Kapitalisten aber mal sehen, wer ihre Sachen dann noch kauft – ich jedenfalls nicht!"
(Titanic)

Einstimmung

All jenen die sich durch Münteferings Äußerungen an die (guten) alten Zeiten des Klassenkampfes erinnert fühlen, sei zur Einstimmung auf den morgigen Tag der Arbeit wärmstens diese kleine Sammlung von Arbeiterliedern empfohlen.

Gefunden beim Genossen Alexander.

10 Interviews VII

Brauchen wir ein deutsches Harvard? Oder reichen die staatlichen Unis, um Deutschland wettbewerbsfähig zu halten? Ingo von Münch, Bildungsexperte und Jura-Professor, sagt im Interview mit manager-magazin.de, warum Studiengebühren nötig sind, wieso natürlicher Ehrgeiz doppelt zählt, und was ihn am "Elite"-Kult stört: "Eine Insel der Seligen"

Der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering über die Grenzen seiner Moral, die Verantwortung des Kapitals und die Ökonomie des Spargelessens. Ein ZEIT-Interview: "Staat, wo bist du?"

Die Regierung senkt die Wachstumsprognose, und der Etat von Hans Eichel wackelt. Der Finanzminister über neue Steuern, den Streit mit der Union und die SPD-Kritik am Kapitalismus: "Ich bin optimistisch"

Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen Peer Steinbrück fordert mehr Verantwortungsbewusstsein der Unternehmer und weniger Einfluss der Bundesländer in Brüssel: "Einige Herren haben jedes Augenmaß verloren"

Egon Bahr, Jahrgang 1922, hat die Wende in der Ostpolitik der Bundesrepublik maßgeblich entwickelt und politisch durchgesetzt. Im Interview spricht er über das Kriegsende, sein Verhältnis zu Willy Brandt und die deutsche Einheit: "Ich habe mit allem, was geschehen ist, erreicht, was ich wollte."

Zehn Jahre nach dem "Brent Spar"-Debakel: Kurt Döhmel, Chef der Deutschen Shell, über die soziale Verantwortung von Unternehmen: "Das war ein Weckruf"

Die Fondsbranche gerät unter Druck, für mehr Transparenz und Anlegerschutz zu sorgen. Ein Arbeitskreis um den Wirtschaftsprofessor Wolfgang Gerke hat nun einen "Corporate-Governance-Kodex für Asset-Management-Gesellschaften" vorgelegt. Im Gespräch mit manager-magazin.de erläutert Gerke die Verhaltensregeln: "Das ist schon ziemlich revolutionär"

Fünf Jahre war Rochus Misch Leibwächter und Telefonist von Adolf Hitler. Im ersten Teil eines suddeutsche.de-Interviews spricht der 87-Jährige über die kargen Mahlzeiten Hitlers und seine Begegnungen mit anderen Nazi-Größen: "Heß war ja eine Nummer null"

Sky Du Mont über Paparazzi, die Welt des Adels und Neid in der Filmbranche:
Wenn du den Teufel einmal rufst, dann bleibt er da!

George Lucas hat mit seinen Star-Wars-Filmen die Geschichte des Kinos umgeschrieben. Wieso spricht er mit Robotern? Ist er wirklich Republikaner? Und warum ist er so schüchtern? Ein Interview: "Es ist nicht so leicht mit dem Bösen, wie wir es oft so gerne hätten"

Gesucht: Arbeitstiere mit dem Anwaltsgen

"Anwälte sind immer im Dienst – wie Polizisten", macht Karl Rauser, Partner bei Nörr Stiefenhofer Lutz, den Assessoren unmissverständlich klar, die sich bei der internationalen Großkanzlei bewerben. Doch anders als die unterbezahlten Staatsdiener erhalten exzellente Junganwälte, die Associates, für ihren Einsatz auch guten Lohn.
Mehr dazu im Handelsblatt.

29.4.05

Handelsblatt-Umfrage Top-50-Kanzleien

Die neue Handelsblatt-Umfrage unter den Top-50-Kanzleien in Deutschland (Basis: Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien 2004/05, Antwortquote 60 Prozent) belegt dies: Jeder zweite Mandant verlangt von den Juristen Honorare, die sich – auch – am Erfolg ihrer Arbeit orientieren. Und bei 32 Prozent der Kanzleien kommen die Firmenkunden damit auch durch. "Die Nachfrage der Mandanten nach erfolgsabhängiger Vergütung wächst fast täglich", weiß Tobias Bürgers, Sprecher der Partner bei Nörr Stiefenhofer Lutz. Zwar sind Erfolgshonorare nach US-Muster hier nicht zulässig. Doch wo kein Kläger, da kein Richter. Und: "Im Nachhinein darf man jede Vereinbarung treffen", urteilt Michael Kliemt, Chef der gleichnamigen Düsseldorfer Arbeitsrechtskanzlei. ...
Gestiegen sind die Stundenhonorare. Partner kassieren im Schnitt 400 Euro die Stunde (2003: 370 Euro), angestellte Anwälte 265 Euro (2003: 225 Euro). Das bedeutet eine Steigerung um acht Prozent bei den Partnern und 18 Prozent bei den angestellten Juristen. (Handelsblatt)

Anwalts-PR

Anwaltswerbung war in den vergangenen Jahren vor allem ein Spielfeld für kostspielige Abmahnungen gegen Kollegen. Von den ausgegebenen Schnittchen nach Vortragsveranstaltungen bis hin zum Anzeigenformat im Branchentelefonbuch wurde alles abgemahnt, was über Namen und Berufsbezeichnung auf einem goldenen Messingschild an der Kanzleitür hinausging.
Doch Berufsordnung und Rechtsprechung räumen jungen Anwälten mit frischen Marketingideen allmählich die Steine aus dem Weg.

Karriere.de über die neue Lockerheit in Sachen Anwalts-PR. (gefunden bei jurabilis)

Das Berlin-Monopoly

Tausende Abiturienten pro Jahr versuchen, einen Studienplatz vor Gericht zu erkämpfen. In Berlin sind Bewerber und ihre Anwälte erbost. Der Vorwurf: Die Unis halten das Verfahren künstlich teuer, Studierwillige werden abgezockt - und eine Kanzlei mit Quasi-Monopol streicht satte Gewinne ein.
Weiter im Spiegel.

Massenentlassung - Massenkündigung

Nunmehr ist die erste Entscheidung eines deutschen Arbeitsgerichts nach dem Urteil des EuGH vom 27.1.2005 (Az. C-188/03) zu der Frage ergangen, zu welchem Zeitpunkt die Anzeigepflicht gegenüber dem Arbeitsamt erfüllt sein muss. § 17 KSchG zufolge war auf die "Entlassung" abzustellen, was nach der deutschen Rechtsprechung bisher ganz unstreitig der Ablauf der Kündigungsfrist als tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses verstanden wurde. Der EuGH erklärte dies jedoch als unvereinbar mit der zugrundeliegenden Massenentlassungsrichtlinie. Um deren Zweck zu verwirklichen sei vielmehr auf den Ausspruch der Kündigung abzustellen. Das Arbeitsgericht Krefeld sah sich aber dennoch gehindert, dem EuGH zu folgen. Der Kammer zufolge finde die richtlinienkonforme Auslegung ihre Grenen im Wortlaut des Gesetzes. Da "Kündigung" als technischer Begriff vom Gesetzgeber bewusst nicht verwendet worden sei, könne Entlassung nicht als Kündigung ausgelegt werden. Vielmehr könne alleine der Gesetzgebers die Voragben des EuGH umsetzen. Bleibt abzuwarten, ob das Urteil auch in den höheren Instanzen Bestand haben wird.

Haufe berichtet.

28.4.05

Samstag ist Werktag

Für die fristgemäße Kündigung einer Wohnung muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) der Samstag als Werktag mit berücksichtigt werden.

Der Samstag gelte bei Fristen als normaler Arbeitstag und müsse daher mitgezählt werden, bestimmte das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Gegenstand des Urteils der Richter war die Klausel eines Mietvertrages, wonach die schriftliche Kündigung nur dann fristgemäß ist, wenn sie "spätestens am dritten Werktag des ersten Monats der Frist" erfolgt. Ansonsten sollte sich der Mietvertrag um drei Monate verlängern. (Urteil des VIII. Zivilsenats vom 27.4.2005 - VIII ZR 206/04 - PDF, Handelsblatt)

27.4.05

Sieg der fränkischen Wurstsiegelbewahrer

Wo Nürnberger Bratwürste draufsteht, muss es auch Nürnberger Bratwürste geben. Deshalb muss sich nach dem Willen des Landgerichts Nürnberg-Fürth nun eine Münchner Gaststätte einen neuen Namen suchen.

Im monatelangen Bratwurststreit zwischen Nürnberg und der bayerischen Landeshauptstadt hat ein Gericht einem Münchner Traditionslokal die Verwendung des Begriffs "Nürnberger" in seinem Namen verboten. Solange die Gaststätte "Nürnberger Bratwurst Glöckl am Dom" keine original Nürnberger Rostbratwürste serviere, dürfe zudem in Speisekarten und Werbung der Hinweis "nach Nürnberger Art" nicht verwendet werden, heißt es in dem vom Landgericht Nürnberg-Fürth veröffentlichten Urteil. (Stern)

Bestätigt

Die Klaus Esser erstinstanzlich zugesprochene Entschädigung in Höhe von 10.000 € wurde gegen die Berufungen von Esser und dem Land Nordrhein-Westfalen vom OLG Düsseldorf bestätigt.

"Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Mittwoch die Berufungen des Landes Nordrhein-Westfalen und des ehemaligen Mannesmann-Chefs Klaus Esser gegen ein Schmerzensgeldurteil zurückgewiesen.

Richter Bernhard Rudolf Schüßler sagte in Düsseldorf, lediglich die Kostenentscheidung des Landgericht werde abgeändert. Danach müsse Esser 96 Prozent der Kosten tragen und das Land den Rest. „Die Staatsanwaltschaft durfte ermitteln, sagte der Richter zur Begründung des Urteils. Der Anfangsverdacht gegen Esser sei durchaus begründet gewesen. Ein Schadenersatz stehe Esser dafür nicht zu. Allerdings habe die Anklagebehörde Fehler in ihrer Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Die Esser vom Landgericht zugesprochene Geldentschädigung von 10.000 Euro habe damit Bestand."
Weiter bei der FAZ.

Findige Staatsfinanzierung

Nachdem sich die Juristische Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg lange Zeit in scheinbar nicht enden wollenden Beratungen über die nachträgliche Verleihung des Titels "Diplom-Jurist" befand, hat sie nun ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, der Praxis vieler anderer Universitäten nachzufolgen. Was der Verwirklichung dieser Bereitschaft entgegensteht, erstaunt doch aber sehr:

"Die Juristische Fakultät ist im Grundsatz bereit, eine Nachdiplomierung vorzunehmen, wie dies auch andere bayerische juristische Fakultäten beschlossen haben.

Ungeklärt ist allerdings noch die Finanzierungsfrage. Bislang stellt sich das Bayerische Finanzministerium auf den Standpunkt, dass die für die Nachdiplomierung zu erhebenden Gebühren nicht für die Bewältigung der konkret anfallenden Aufgaben verwendet werden dürfen, sondern in den allgemeinen Staatshaushalt einzustellen sind. Die Juristische Fakultät sieht sich angesichts ihrer knappen Personalausstattung nicht in der Lage, den erheblichen Verwaltungsaufwand für die Nachdiplomierung ohne Zufluss der hierfür erhobenen Gebühren zu bewältigen.

Sobald eine zufrieden stellende Klärung mit dem Finanzministerium herbeigeführt ist, wird die Fakultät das Erforderliche in den Weg leiten.

Prof. Dr. Mathias Rohe, Dekan"

Universität Erlangen-Nürnberg

Das lässt auch Zweifel aufkommen, ob die künftigen Studiengebühren tatsächlich effektiv den Universitäten zugute kommen werden.

26.4.05

Leitfaden zur Verordnung Brüssel IIa

Auf den Seiten der Europäischen Union ist ein 61-seitiger Leitfaden (PDF) der Kommission zur Anwendung der am 1. März 2005 in Kraft getretenen Verordnung 2201/2003 über die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren die elterliche Sorge betreffen (Brüssel IIa) zu finden.

Zwangsvollstreckung auf Verdacht

Aufgrund bloßer Vermutungen hat eine Mobilfunkfirma den Gerichtsvollzieher losgeschickt – und dabei prompt den Falschen getroffen: Tote bezahlen keine Rechnungen. (sueddeutsche.de)

Dem Ingeniör ist nichts zu schwör

Als Übersetzerin der Disney Comics hat Erika Fuchs mit Sprachschöpfungen wie "Dem Ingeniör ist nichts zu schwör" Geschichte geschrieben. Und das Genre auf ein pädagogisch wertvolles Niveau geliftet. Im Alter von 98 Jahren ist die promovierte Germanistin gestorben: Die Mutter aller Sprechblasen.

my blog

Margot Wallström, Vice-President of the European Commission: my blog.

EU-Verfassung

Der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler (CSU) will mittels eines am Montag beim BVerfG eingereichten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die Ratifizierung der EU-Verfassung durch den Bundestag am 12./13. Mai verhindern. Vertreten wird er dabei durch den Nürnberger Professor Albrecht Schachtschneider, der auch schon die Einführung des Euro durch das BVerfG zu verhindern suchte.

"Nach Auffassung des CSU-Abgeordneten überschreitet die EU-Verfassung "endgültig die Grenzen, welche das Grundgesetz für die Integrationspolitik der staatlichen Organe in die Europäische Union zieht". Grundsätzliche regele die Verfassung den Vorrang von EU-Recht gegenüber nationalem Recht. Die Regelungen zur Innen- und Justizpolitik, darunter das integrierte Straf- und Verfolgungsrecht würde gegen das Grundgesetz verstoßen. Ähnliches gelte für die Außen- und Sicherheitspolitik. Insgesamt, so die Schlußfolgerung in dem Schreiben an Thierse, könne der Bundestag - auch nicht mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit - "mehr Rechte an die EU abgeben, als er selber hat"."
Gauweiler möchte damit letztlich eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung erreichen.

Weiter bei der Welt und Netzeitung.

Vom Anwalt zum Angeklagten

"Die Staatsanwaltschaft Neuruppin geht jetzt auch gegen mutmaßliche
Helfershelfer der so genannten XY-Bande vor. So hat die Behörde Anklage gegen
den Rechtsanwalt Georg U. wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung
erhoben. Der 36-jährige Jurist soll die Drogenhändlerbande um den Neuruppiner
CDU-Stadtverordneten Olaf Kamrath jahrelang in sämtlichen Rechtsangelegenheiten
vertreten haben. Darüber hinaus wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor,
Zwischenhändler und Abnehmer im Auftrag Kamraths unter anderem mit Geldprämien
zum Schweigen verpflichtet zu haben. U. bestreitet die Vorwürfe."
Weiter bei Berlin online.

25.4.05

Kampf der Sozialsysteme

Der rasant wachsende Billigflieger Ryanair versuchte mit durchaus findigen Praktiken, das irische Arbeitsrecht zur Anwendung zu bringen. So wurde der Arbeitsvertrag einer belgischen Mitarbeiterin in Irland unterzeichnet und das Gehalt auf ein irisches Konto überwiesen. Das Arbeitsverhältnis sollte dann entsprechend den irischen Arbeitsgesetze innerhalb einer einjährigen Probezeit beendet werden. Das Arbeitsgericht im belgischen Charleroi hielt aber für maßgeblich, dass die Klägerin in Belgien wohnhaft war und dort den Großteil ihrer Arbeit ausübte. Nach belgischen Recht gilt jedoch nur eine Probezeit von 6 Monaten, sodass die Kündigung für unwirksam erklärt wurde. Der Fall scheint dabei bezeichnend zu sein für die Personalpolitik von Ryanair. Die grundsätzlichere Frage, welches Sozialsystem Maßstab für die europäische Union sein soll, wirft die Zeit auf.

Der Dialer ist tot

Die "gulli untergrund news" berichten unter dem Aufmacher "Der Dialer ist tot" über ein Rundschreiben des zweitgrößten Dialer-Anbieter Deutschlands, Global Netcom, an seine Kunden. Darin wird die Einstellung des Dienstes angekündigt.
Auszug:
"Wir sind nunmehr an einem Punkt angekommen, wo die Stornos derartig überhandgenommen haben, dass wir diese nicht mehr ausgleichen können.
Dadurch erhalten wir von den Geschäftpartnern keine Ausschüttung mehr.
Entsprechend unserer AGBs müssen wir diesen Zustand daher an Sie weiterreichen und es kann deshalb keine Auszahlung der Dialerumsätze für die Monate März und April an Sie erfolgen.
Die durch verschiedene Polizeidienststellen und Anwälte der User eingeleiteten Ermittlungen gegen Projektbetreiber/Webmaster werden wir weiterhin sorgfältig bearbeiten und entsprechende Dokumentationen den jeweiligen Behörden übergeben. [...]

Die Paymentlösung "Dialer" steht somit nicht mehr bei Global Netcom zur Verfügung. [...]"

Sollte das zutreffen, dann dürften auch andere Unternehmen aus dieser Branche mit Problemen zu kämpfen haben. Die Ankündigung lässt hoffen, dass damit das Ende nicht nur von hausaufgaben.de in der bisherigen Form eingeleitet ist.(intern, siehe auch Handakte)

24.4.05

Taten folgen

Der klassen- und wahlkämpferischen Kritik Münteferings an deutschen Unternehmen sollen nun konkrete Gesetzesinitiativen quer durch alle Rechtsgebiete folgen. Was geplant wird, kann man bei Reuters und Spiegel nachlesen.

23.4.05

Klick-Tipp: Someone keeps stealing my letters...

Virtuelle Magnetbuchstaben können in diesem Flash-Game per Maus verschoben werden, um Texte auf einem Online-Kühlschrank zu schreiben. Theoretisch. Praktisch schieben zu viele andere mit um selbst etwas schreiben zu können. Irgendwer klaut mir immer die Buchstaben...
Sinnfrei und witzig.

10 Interviews VI

Wer billig kauft, kauft teuer. Das Bonmot gilt oft auch für vermeintlich billige Flugtickets. Falk Murko, Tourismusexperte der Stiftung Warentest, erläutert, wann sich derartige Angebote wirklich rechnen: Wie billig sind Billigflüge wirklich?

Die CDU-Vorsitzende Angela Merkel über den 8. Mai 1945, den Unterschied zwischen rechts und rechtsradikal und den Kulturkampf des Kanzlers. Ein ZEIT-Gespräch: "Die Befreiung war nicht Freiheit für alle"

Der Theologe und Widerstandskämpfer Bonhoeffer hätte es einfacher haben können. Doch sein widerspenstiges Gewissen ließ sich nicht zähmen. Ein Gespräch mit Renate Bethge über ihren Onkel und zugleich engen Freund ihres Mannes: Mit der Waffe war bei ihm nichts zu machen

Warum man nach dem Zusammenbruch des "Dritten Reichs" in die Politik ging und was heute fehlt: Der frühere Bundeskanzler Helmut Schmidt über die Nazis, den Bombenkrieg und das heutige Deutschland: Die Deutschen bleiben ein gefährdetes Volk.

Hans-Jochen Vogel spricht über den Nationalsozialismus, die Sozialdemokratie und die Thesen von Götz Aly: Es ist ein Unterschied, ob jemand Soldat war.

Der CDU-Spitzenkandidat für die nordrhein-westfälische Landtagswahl, Jürgen Rüttgers, hat mit Äußerungen zur Überlegenheit des katholischen Glaubens Protest hervorgerufen: Das Rüttgers-Interview zum katholischen Menschenbild

Interview mit Kardinal Karl Lehmann, Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz: Bischofskonferenz stellt sich hinter Papst Benedikt XVI.

Wolfgang Nowak, ehemals Spitzenbeamter im Kanzleramt, über die Hackordnung im Zentrum der Macht, die Maske des Joschka Fischer und die Abgründe einer Welt, die die Fernsehserie "Das Kanzleramt" an Kälte weit übertrifft: Der Kanzler und die lieben Zwerge

Die Zahl der Pleiten wächst. Nur wenige Unternehmen bekommen die Chance, neu anzufangen. manager-magazin.de sprach mit Roman Zeller und Ulrich Wlecke, den Deutschland-Geschäftsführern des US-Sanierungsspezialisten Alix Partners, über leichtfertige Banken, träge Insolvenzverwalter und das Vorbild USA: "Zerschlagung ist der Normalfall"

Sie findet MTV blöd - und moderiert trotzdem dort. Sie ist eine umjubelte Schauspielerin - und fährt Mamas Auto. Ein Gespräch mit der wirklich, wirklich tollen Schauspielerin und Moderatorin Nora Tschirner: "Ostkinder sind sozialer"

22.4.05

Kleine Bartwuchskunde

Fernsehwerbung mit dem Inhalt "Keiner rasiert so wie Mach3 Turbo...die weltweit komfortabelste und gründlichste Gillette-Rasur" ist eine irreführende Alleinstellungsbehauptung und deshalb wettbewerbsrechtlich unzulässig.

Das erkennende Gericht hat zu Gunsten der Antragsgegnerin einen Gründlichkeitsvorteil von 14,3 Mikrometer Haarlänge pro Tag auf Grundlage der sog. Hancock-Studie unterstellt.

Jedoch: Der für den "MACH3 Turbo" gegenüber dem "Quattro" dargelegte Gründlichkeitsvorsprung von durchschnittlich 0,0143 mm sei unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen täglichen Bartwuchses von 0,27mm zu minimal, um eine Alleinstellungsberühmung zu rechtfertigen. Rein rechnerisch möge sich damit zwar für den "MACH3 Turbo" ein durchschnittlicher Zeitvorteil von 1,27 Stunden über 24 Stunden ergeben. Dieser Zeitvorteil indessen sei für den Verbraucher weder sichtbar noch fühlbar. (Urteil des OLG Hamburg vom 10.02.2005, Az.: 5 U 48/04; LexisNexis)

21.4.05

Neuregelung des TzBfG

"Befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Befristungsgrund sollen künftig auch dann zulässig sein, wenn der Arbeitnehmer bei dem betreffenden Arbeitgeber schon einmal beschäftigt war. Bislang war diese Möglichkeit auf sog. Neueinstellungen beschränkt.

Eine entsprechende Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist Teil des Ent­wurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vorgelegt hat."
(Haufe berichtet)

Visa-Affäre: Live-Befragung im TV

Mit dem früheren Staatsminister Ludger Volmer wird heute erstmals die Befragung eines Zeugen im Visa-Untersuchungsausschuss live im Fernsehen übertragen. Auch die Aussage des früheren Staatssekretärs und heutigen Uno-Botschafters in New York, Gunther Pleuger, wird in voller Länge ausgestrahlt werden.

Die Befragungen sollen um 9 Uhr beginnen. Die Sender Phoenix, N24 und n-tv wollen in voller Länge zeigen, was Volmer und Pleuger zu sagen haben. Nach Volmer wurde der umstrittene Erlass vom 3. März 2000 benannt, wonach bei der Visa-Vergabe "im Zweifel für die Reisefreiheit" zu entscheiden sei. Der Erlass soll maßgeblich dafür gesorgt haben, dass die Zahl der an Ukrainer ausgestellten Visa in der Kiewer Botschaft sprunghaft anstieg. (Spiegel)

20.4.05

Literaturverwaltung

Hat jemand Erfahrungen mit Programmen zur Literatur- und Fußnotenverwaltung. Bisher stehen folgende Programme zur Wahl:

LiteRat

Visual Composer
(bald auch in Version 2.0)

librixx

Bibliographix

Reference Manager

Procite

Endnote

Die Discoutpolizisten

Angefangen hat alles mit dem Verein "Solidargemeinschaft zum Schutz vor Kriminalität" in Wriezen. Eine Art Bürgerwehr die auf ihren Streifen durch den 8.000-Seelen-Ort aufpasst, "wo die Leute illegal Müll abwerfen, wo Graffiti sind, welche Schilder abgebrochen wurden, welche Laterne kaputt ist." Nachdem der Mitgliederbestand etwas dünn wurde, beantragte man 1-Euro-Jobs bei der Arbeitsagentur. Bis Oktober werden nun sechs Arbeitslose Streife gehen, für mehr Sicherheit in Wriezen. Inforiot berichtet.

Dienstleistungsrichtlinie

Nachdem die Dienstleistungrichtlinie vor allem am Widerstand Frankreichs und Deutschland gegen das ursprünglich vorgesehene Herkunftslandprinzip scheiterte, arbeitet die Kommission derzeit an einem neuen Entwurf. Der endgültige Inhalt der Richtlinie, wird auch von der Ratspräsidentschaft bei ihrer Verabschiedung abhängen. Grund genug sich mit der Haltung Österreichs auseinanderzusetzen, das dem Rat der Euopäischen Gemeinschaft im ersten Halbjahr 2006 vorstehen wird.

19.4.05

Habemus Papam

Nach nur vier bis fünf Wahlgängen stieg weißer Rauch aus dem Kamin der Sixtinischen Kapelle empor. Das Kardinalskollegium wählte den deutschen Joseph Kardinal Ratzinger, der sich den Namen Papst Benedikt XVI. gab. Durch seine Namenswahl macht der Papst traditionell deutlich welchem Vorgänger er sich besonders verbunden fühlt. Papst Benedikt XV. war durch seinen Widerstand gegen den Ersten Weltkrieg als Friedenspapst bekannt geworden.

18.4.05

Märtyrer oder Wunder

Schon kurz nach dem Tod von Johannes Paul II wurde der Ruf nach seiner sofortigen Heiligsprechung laut. Das genaue Verfahren der Selig- und Heiligsprechung ist bei n-tv nachzulesen.

"Falls die Person kein Märtyrer war, warten die zuständigen kirchlichen Behörden im nächsten Schritt auf ein "himmlisches Zeichen": ein Wunder – und zwar ein medizinisches! – muss auf Fürsprache des Verstorbenen nachgewiesen werden.

Hier gelten strenge Kriterien: Die Krankheit muss nach dem jeweiligen Stand der Medizin unheilbar gewesen sein, die Heilung muss plötzlich und medizinisch nicht erklärbar sein. Da der katholische Wunderbegriff auch eine "dauerhafte" Heilung verlangt, kann es wieder zu jahrzehntelangen Verzögerungen kommen."

Lernen mit Karteikarten

Tipps zum Arbeiten mit Karteikarten, eine Zusammenstellung der interessantesten Angebote und Karteikarten zum Download.
Skriptorama: Lernen mit Karteikarten.

Erfahrungsberichte und Anregungen sind willkommen.

Antidiskriminierungsgesetz richtlinienwidrig?

Ganz Deutschland geht das Antidiskrimnierungsgsetz auch in seiner überarbeiteten Fassung noch zu weit. Ganz Deutschland? Nein, Prof. Dr. Dagmar Schiek aus dem beschaulichen Oldenburg äußert die beinahe schon ketzerische Ansicht, der Entwurf bleibe im Arbeitsrecht gar in mehrfacher Hinsicht hinter den Anforderungen der Richtlinie zurück.

Anwaltschaft - ein starker Beruf

So das Motto auf den Einladungen zum diesjährigen Deutschen Anwaltstag. Mit der Realität hat es allerdings nicht viel zu tun. Mit dem Entwurf zum neuen Rechtsberatungsgesetz droht die weitere Öffnung des antwaltlichen Betätigungsfeldes. Und von außen scheinen vor allem amerikanische Kanzleien auf den Markt zu drängen. Kurzum genau der richtige Bericht, um den Tag zu beginnen.

17.4.05

Klicktipp: WebBrain.com

WebBrain.com - eine außergewöhnliche Suchmaschine.

TheBrain.com (Santa Monica - USA) entwickelte ein visuelles System welches die Suche in grossen Verzeichnissen, Kataloge,... wesentlich bequemer und anschaulicher gestalten soll. Das wird mit einer optischen Schnellnavigation erreicht, die eine sogenannte Baumstruktur darstellt und extrem schnell auf Mausbetätgung reagiert.
Die SiteBrain Software ermöglicht den Nutzern mit einer dynamischen intuitiven Karte durch die Datenstruktur zu navigieren. Das Scrollen durch viele einzelne Seiten wird damit weitgehend überflüssig. (at-web.de)

Die Seite setzt auf das Open Directory Project auf, dem weltweit grössten Webverzeichnis das fast ausschliesslich mit freien Editoren arbeitet. Derzeit sind dort über 1,8 Mill. Websites in 285 000 Kategorien erfasst.

16.4.05

Rechtsfragen zur GmbH-Gründung

Skript zu einem Gastvortrag (46 Seiten, PDF) zum Thema "Ausgewählte Fragen des GmbH-Rechts in der notariellen Praxis" von Notar Dr. Christoph Terbrack. (Gefunden bei muepe.de)

5+7 oder die Angst der Steuersünder

Das Modell "5+7" gehörte bis Ende 2004 zu den Verkaufsschlagern der gesamten Finanzbranche. Dieses Modell war offenbar auch bei Steuersündern beliebt. Eine Selbstanzeige ist nach Ansicht von Experten noch möglich. Eine Handelsblatt-Reportage.

15.4.05

Chancen deutscher Kanzleien im Wettbewerb

Ein überaus interessanter Beitrag über das oft beobachtete Phämonen, dass viele deutsche Kanzleien nach der Fusion mit einer anglo-amerikanischen law firm das dort praktizierte Kanzleimanagement übernehmen. Warum es also nicht schon vorher oder ganz ohne Fusion realisieren? Die zentralen Punkte werden anschaulich erläutert. Gefunden bei Jurabilis.

Aufatmen

Mag der Anlass auch nichts mit ihrem Resort zu tun gehabt haben. Ein tiefes Aufatmen dürfte dennoch durch die bayerischen Lehrerkollegien gehen, nachdem Monika Hohlmeier als bayerische Kultusministerin zurückgetreten ist. Die Welt berichtet.

Raucherfrei

„Wir schreiben niemandem vor, nicht zu rauchen. Aber wer raucht, kann nicht bei uns arbeiten.” So Gary Climes von Weycos Inc. Das führte zunächst dazu, dass bei Neueinstellungen Raucher nicht berücksichtigt wurden. Und nach einer Übergangsfrist begeleitet von verschiedenen Angeboten zur Erleichterung des Abgewöhnens, wurden nunmehr auch vier Beschäftigte wegen Verweigerung eines Niktontests entlassen. Wohlgemerkt es geht dabei um Rauchen in der Freizeit. Die FAZ berichtet.

10 Interviews V

Am 25. April tritt er vor den Untersuchungsausschuss – Joschka Fischer über seine Verteidigungsstrategie, die Arroganz der Macht, die China-Politik des Kanzlers und den Liebesentzug der Medien: "Sie können mich ja zum Rücktritt auffordern!"

Wie gefährlich ist Feinstaub in der Atemluft? Der Präsident des Umweltbundesamtes, Andreas Tröge, über wirksame Strategien gegen den Ruß. Ein ZEIT-Gespräch: "Viele haben geschlafen"

VW-Vorstandschef Bernd Pischetsrieder über die Feinstaub-Diskussion und nachhaltiges Wirtschaften: "Hier wird gezielt Stimmung gemacht"

Verkehrsminister Manfred Stolpe über den Aufbau Ost, die richtige Lohnhöhe und die Chancen des Pendelns: "Der Osten ist nicht Lappland"

Wer im Internet erfolgreich verkaufen will, muss seinen Webauftritt optimal gestalten. Kommunikationsprofi Michael Bondzio erklärt im Interview mit manager-magazin.de, wie Sie mit geringem finanziellem Aufwand Kunden und deren Vertrauen gewinnen und bei Google ganz oben landen: "1000 Prozent in sechs Monaten"

Von wegen Globalisierung: Jobs bei Familienfirmen liegen im Trend. Dazu beigetragen hat vor allem eines - diese Unternehmen sind inoffizieller Deutscher Meister im Schaffen von Arbeitsplätzen. Mittelstandsexperte Brun-Hagen Hennerkes sagt im Gespräch mit manager-magazin.de, wie Sie die richtige Firma für sich finden: Die Jobmacher

Seit Dezember muss sich Millionenerbe Alexander Falk vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Der Vorwurf: Er soll den Umsatz der Internetfirma Ision manipuliert haben, bevor er sie verkaufte. Im Gespräch mit manager magazin verrät der Schweizer Anwalt Johann-Christoph Rudin, wie er die Affäre aufdeckte: "Es war unendlich stressig"

Kommunikationsexperte Thomas Veszelits über rhetorisches Überlebenstraining: Der Franz, der kann's

Links das Fläschchen, rechts der Aschenbecher: Warum viele Eltern immer noch die Folgen der verqualmten Elternwohnung unterschätzen. Ein Gespräch mit dem HNO-Arzt, Allergologen und Umweltmediziner Dr. Gerald Baier. Passivrauchen: "Eine immense Belastung für das Kind"

Dandy, Anarchist, Lehrer, Gatte, Vater: Ein Besuch bei dem Maler Jörg Immendorff, der an der tödlichen Nervenkrankheit ALS leidet. Ein Gespräch über Reue und darüber, was nach dem Sterben kommt: "Ich bin zu sehr noch hier"

14.4.05

Risiko Mietnomaden

Nach Schätzung der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund liegen die Mietausfälle derzeit bei etwa zwei Mrd. Euro – "wobei 1,2 Mrd. auf private und 0,8 Mrd. Euro auf gewerbliche Mieter entfallen", erläutert Pressesprecher Stefan Diepenbrock. Und noch ein anderes Phänomen macht Haus & Grund zunehmend Sorgen: "Mietnomaden", die ihre Zahlungsbereitschaft nur vorspiegeln und dann so lange in der Wohnung bleiben, bis der Gerichtsvollzieher heranrückt – um sich mit derselben Masche gleich beim nächsten Vermieter einzunisten.

Hauptursache für das Problem: Durch den mitunter hohen Leerstand an privaten und gewerblichen Mietobjekten sind viele Vermieter in nachfragearmen Regionen schon froh, wenn sich überhaupt Interessenten auf eine Anzeige melden. Um diese nicht zu vergraulen, scheuen die Hauseigentümer davor zurück, die wirtschaftlichen Verhältnisse der potenziellen Mieter näher unter die Lupe zu nehmen.

Ein grober Fehler, meinen Mietrechtler. Sie raten dazu, spätestens dann, wenn der neue Mieter mit dem Einzug die Kaution schuldig bleibt, die Reißleine zu ziehen. Im Klartext: in diesen Fällen dem neuen Mieter erst gar nicht die Wohnungsschlüssel zu überlassen.
Weiter im Handelsblatt.
Siehe auch Streitsache: Schutz vor Mietnomaden.

Tagessatz á 4.500 €

Gerade für Juristen in wohltuender Weise unterscheidet sich der Bericht von newsclick über das Berufungsurteil gegen Stefan Effenberg von den meisten anderen Meldungen zum Thema (unter anderem auch hier). Soweit ersichtlich wird alleine dort näher darauf eingegangen wie sich die Geldstrafe zusammensetzt. Das Braunschweiger Landgericht hatte die Anzahl von 20 Tagessätzen unverändert gelassen und lediglich die Höhe der Tagessätze von 5.000 € auf 4.500 € gesenkt. Die Anzahl dürfte auch dem normalen Strafmaß für Beleidigungen entsprechen. Die hohe absolute Summe von nunmehr 90.000 € ergibt sich vor allem durch den hohen Ansatz bei der Tagessatzhöhe.

Durch die Tagessatzhöhe soll die Geldstrafe gewissermaßen personalisiert werden. Ihre Wirkung soll für jeden Täter möglichst gleich sein. Sie bestimmt sich deshalb nach den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung. Auszugehen ist dabei grundsätzlich vom durchschnittlichen Nettoeinkommen heruntergerechnet auf den Tag. In Abzug gebracht werden vor allem Unterhaltsleistungen gegenüber Ehegatten und Kindern wie auch bestimmte außergewöhnliche Schuldenbelastungen. Die Tagessatzhöhe kann dabei höchstens 5.000 € erreichen.

Insofern relativiert sich die zunächst erschreckend hoch wirkende Strafe ganz erheblich und lässt schließlich auch auf ein ganz ordentliches Einkommen des Herrn Effenberg schließen.

Gesetzesmaterialien

Allen, die bei Haus- und Seminararbeiten etwas tiefer einsteigen und in der Entstehungsgeschichte eines Gesetzes forschen möchten, sei wärmstens das Internet-Angebot des BGH zu Gesetzesmaterialien empfohlen.

Mit einer sehr komfortablen Suchfunktion besticht das Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) des Deutschen Bundestages. (Mit Dank an den anonymen Kommentator).

13.4.05

Anrechnung des Partnereinkommens beim Arbeitslosengeld II

Es ist nicht verfassungswidrig, dass für den Anspruch auf Arbeitslosengeld II auch das Einkommen des in eheähnlicher Gemeinschaft mit dem Arbeitslosen lebenden Partners angerechnet wird. Die Einkommensanrechnung gilt zwar nur für heterosexuelle und nicht für homosexuelle Paare. Eine etwaige Ungleichbehandlung kann aber allenfalls dadurch aufgelöst werden, dass der Gesetzgeber die Anrechnung auch auf homosexuelle Paare erstreckt.
Das SG Dortmund wandte sich mit dieser Entscheidung (SG Dortmund 31.3.2005, S 31 AS 82/05 ER) gegen einen Beschluss des SG Düsseldorf vom 16.2.2005 (Az.: S 35 SO 28/05 ER). (Anwalt-Service)

Spekulationssteuer: Wie der Fiskus zugreift

Noch hat das Bundesverfassungsgericht nicht entschieden, ob die Besteuerung von Gewinnen aus Wertpapiergeschäften für Veranlagungszeiträume nach 1999 rechtens ist.
Ein Bericht im Handelbsblatt zeigt, auf was man unbedingt achten sollte.

Anzahlung bei Pauschalreisen

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters, wonach mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und der Aushändigung des Sicherungsscheines 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig werden, ist einem Urteil des OLG Köln (pdf) zufolge wirksam. Bisher war nach Rechtsprechung des BGH lediglich eine Anzahlung in Höhe von 10 % zulässig. Die Rechtslage habe sich nach Aufassung des Senats inzwischen aber maßgeblich geändert. Nunmehr könne der Reiseveranstalter nur noch eine Anzahlung gegen Aushändigung des Sicherungsscheins verlangen, der wiederum einen unmittelbaren und einredefreien Anspruch gegen das aus dem Sicherungsschein haftende Kreditinstitut verbrieft. Deshalb rechtfertige der erhebliche Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt und die Vorleistungspflicht des Reiseveranstalters gegenüber den Leistungsträgern eine höhere Anzahlung. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig und die Revision zugelassen.

Siehe auch die Meldung der Wettbewerbszentrale.

12.4.05

Urteil: Verfassungsgericht erlaubt GPS-Fahndung der Polizei

Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen mit Hilfe des satellitengestützten Ortungssystems GPS Bewegungsprofile von Verdächtigen erstellen. Das entschied heute das Bundesverfassungsgericht und wies damit die Klage eines verurteilten Linksextremisten ab.

Leitsätze
zum Urteil des Zweiten Senats vom 12. April 2005 - 2 BvR 581/01 -

1. § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b StPO entspricht als Ermächtigungsgrundlage für Beweiserhebungen unter Einsatz des Global Positioning System und die anschließende Verwertung dieser Beweise den verfassungsrechtlichen Anforderungen.

2. Beim Einsatz moderner, insbesondere dem Betroffenen verborgener, Ermittlungsmethoden müssen die Strafverfolgungsbehörden mit Rücksicht auf das dem "additiven" Grundrechtseingriff innewohnende Gefährdungspotential besondere Anforderungen an das Verfahren beachten.

3. Wegen des schnellen und für den Grundrechtsschutz riskanten informationstechnischen Wandels muss der Gesetzgeber die technischen Entwicklungen aufmerksam beobachten und notfalls durch ergänzende Rechtssetzung korrigierend eingreifen. Dies betrifft auch die Frage, ob die bestehenden verfahrensrechtlichen Vorkehrungen angesichts zukünftiger Entwicklungen geeignet sind, den Grundrechtsschutz effektiv zu sichern und unkoordinierte Ermittlungsmaßnahmen verschiedener Behörden verlässlich zu verhindern.
(Pressemitteilung, Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 581/01)

Siehe auch Netzzeitung und Spiegel.

11.4.05

alles richtig gemacht

Wissenschaftlicher Mitarbeiter am BVerfG scheint das Karrieresprungbrett schlechthin für die Justiz zu sein (FAZ.net). Auch sehr förderlich soll es sein, sich an der Referendarsausbildung in Arbeitsgemeinschaften zu beteiligen. So gesehen hat ein ehemaliger Arbeitsgemeinschafts-Leiter wohl alles richtig gemacht, nur keinen guten Unterricht.

Fortbildungsunwillig

Die Fortbildungsunwilligkeit deutscher Rechtswälte beklagt die BRAK schon seit geraumer Zeit. Eine Pflicht zur Fortbildung ist zwar schon in §§ 43a VI BRAO, 15 FAO normiert. Deren Einhaltung kann aber weder kontrolliert werden, noch hat die Nichtbefolgung unmittelbare Sanktionen zur Folge.
Bezeichnend dafür ist die Rechtsprechung des BGH zur scheinbar sehr konkreten Pflicht der Fachanwälte zu jährlicher Fortbildung nach § 15 FAO und der vermeintlich zwingenden Entziehung des Fachanwaltstitels bei Nichtbefolgung nach § 43c IV BRAO.
Dem für Anwaltssachen zuständigen Senat zufolge seien Fortbildungsveranstaltungen ohnehin nicht das wirksamste Mittel der Fortbildung, da die Anwesenheitspflicht nicht mit Erfolgskontrollen verbunden sei. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit dürfe die Fachanwaltsbezeichnung nicht allein von der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen abhängen und daher sei § 15 FAO als Ermessensvorschrift zu deuten. Dabei seien auch weitere Umstände zu berücksichtigen, die ähnlich die ähnlich wie die Teilnahme an einer zehnstündigen Fortbildungsveranstaltung eine Qualitätssicherung gewährleisten (BGH AnwZ(B) 37/00 NJW 2001, 1945ff).

Auch die strengen Maßstäbe der Anwaltshaftung entfalten faktisch nicht die zu erwartende Einflussnahme auf die Fortbildung, können die Mandanten doch die Pflichtverletzung oft nicht als solche erkennen.

Durchaus nachvollziehbar also der Wunsch der BRAK "dem zahnlosen Tiger ein Gebiss zu verleihen." Dem erteilte Bundesjustizministerin Zypries nunmehr jedoch eine deutliche Absage. Zu einem freien Beruf gehöre auch die freie Entscheidung über die eigene Weiterbildung, so die Ministerin.

Handelsblatt.com

Dauerhaft kostenlos lesbar zum Thema ist die Pressemitteilung des DAV.

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Arminia Hannover vs. DFB

Der Oberligaklub Arminia Hannover hat gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) vor dem Landgericht Frankfurt eine Zivilklage angestrengt, um die Genehmigung für Werbung auch auf dem Po seiner Spieler durchzusetzen. Vereinschef Jürgen Scholz will damit nach einem Bericht des "Spiegel" die Vorschriften des DFB über die "Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung" kippen, die der DFB erst im vergangenen Oktober verschärft hat und die im schlichten Herrenausstatterdeutsch münden: "Als Werbefläche dienen ausschließlich die Vorderseite und ein Ärmel im Oberarmbereich des Trikots." Anders als in den Nachbarländern Österreich, Belgien, Spanien oder Frankreich dürfen im deutschen Fußball bislang nur die Vorderseite der Trikots und ein Oberärmel vermarktet werden.

Mehr zum bisher unterschätzten Thema Hinterteil-Werbung im Spiegel.

8.4.05

Kanzleihomepages als Marketinginstrument

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Ralf Hansen bietet auf den Seiten seiner Kanzlei einen Artikel zu diesem Thema an.

Mitdenkende Anwesenheit

"Eine Terminsgebühr entsteht für die Vertretung in einem der nachfolgenden Termine. Er beginnt mit dem Aufruf im Sitzungsraum. Die bloße Anwesenheit reicht nur, wenn sie mitdenkend erfolgt. Denn nur dann vertritt der Anwalt den Auftraggeber „im“ Termin. Sein Mitdenken fehlt erst bei eindeutig entgegengesetzten Anzeichen wie Schlafen, Stören, Lärmen, sturer Unbotmäßigkeit, offensichtlicher Abgelenktheit nicht nur für kurze Zeit usw. Erst angesichts solcherart Verdächtigkeit muß der Anwalt beweisen, daß er mitdachte und daher im Termin vertrat."
Aus Hartmann, Kostengesetze,
34. Auflage 2004
Nr. 3104 VV Rn. 4

Das Antidiskriminierungsgesetz und die El Kaida

Andreas Kunze berichtet in seinem Finblog, dass die Signal-Iduna durch das kommende Antidiskriminierungesetz unabsehbare Risiken für das Lebensversicherungsgeschäft sieht. Denn schließlich hätten "El-Kaida-Kämpfer enorm viele Lebensversicherungen nachgefragt." Eine Ablehnung solcher Anträge sieht die Signal-Iduna künftig durch das Antidiskriminierungsgesetz verwehrt. "Das können wir dann nicht mehr ablehnen," so der Vorstandsvorsitzende Reinhold Schulte. Siehe auch hier und hier.

Krieg der Kläger

Es ist ein ungleiches Paar, das im Saal Simson im Kongresszentrum von Suhl vorne an einem weißen Resopaltisch sitzt. Zwei Männer in dunkelblauem Zwirn, der eine klein, der andere groß. Zehn Meter entfernt sitzen rund 250 Menschen auf Metallstühlen, viele blicken misstrauisch, mürrisch.

Die Atmosphäre im Mehrzwecksaal Simson erinnert an die Verkaufsveranstaltung einer Butterfahrt. Doch der schlaksige Heinz Steinhübel und der kompakte Wolf von Buttlar wollen mitten im Thüringer Wald keine Heizdecken losschlagen. Die beiden Juristen aus Tübingen gehören zu den prominentesten Anlegeranwälten Deutschlands. Sie sind nach Suhl „ins Epizentrum“ (von Buttlar) eines der größten deutschen Finanzbetrugsfälle gereist, um möglichst schnell möglichst viele Klienten einzusammeln. Denn die Konkurrenz schläft nicht. Wenn es um Anlagebetrug in großem Stil geht, dann kämpfen inzwischen auch in Deutschland selbst zurückhaltende Anwälte wie ihre Kollegen aus Amerika mit harten Methoden um Kunden und Honorare.

Das Handelsblatt informiert über aktuelle Methoden der Mandantengewinnung.

DaimlerChrysler siegt gegen Kirk Kerkorian

Der US-Investor hatte den Konzern auf mehrere Milliarden Dollar verklagt. Er meinte, der Zusammenschluß mit Chrysler sei von Anfang an als Übernahme geplant, aber als Fusion unter Gleichen kaschiert worden.

Der Stuttgarter Autokonzern hat den Prozess nun in allen Punkten gewonnen. Kerkorian und seine Investmentgesellschaft Tracinda hätten nicht nachweisen können, daß sie bei dem Zusammenschluß von Daimler-Benz und Chrysler 1998 betrogen worden seien, befand Richter Joseph Farnan in Wilmington (US-Bundesstaat Delaware). Deshalb entscheide das Gericht „in allen Punkten“ zu Gunsten von DaimlerChrysler. (Handelsblatt)

Ein Bericht zum Urteil findet sich auch bei Findlaw. Siehe auch Handakte.

7.4.05

BAG überflüssig

Da ist es noch nicht mal richtig Frühling und schon kann man Vorschläge lesen wie in der tiefsten Sommerpause nicht. FDP-Fraktionsvize Rainer Brüderle schlägt vor, das Bundesarbeitsgericht abzuschaffen. Schließlich seien "schlanke" zwei Instanzen auch genug. Und ganz nach liberalem Geschmack würde so ein Wettbewerb der Landesarbeitsgerichte um das effizienteste Arbeitsrecht geschaffen. Man mag kaum glauben, dass der Geist hinter dieser Idee mal Jura studierte. Sein Diplom machte er allerdings in Volkswirtschaftslehre. Möglicherweise also eine späte Rache an dem abgebrochenem Studium das er nie verstanden hat?

Statistiken

Die viel bemühte Weisheit über Statistiken im allgemeinen scheint sich auch bei der Berliner Polizeistatistik zu bestätigen. Die Berliner Innenverwaltung entnimmt ihr das geringste Straftatenaufkommen seit 12 Jahren. Die Gewerkschaft der Polizei sieht eine wesentliche Ursache dafür in der Herausnahme bestimmter Delikte und dem Stellenabbau bei den Sicherheitsbehörden. Weniger Polizisten würden nunmal auch weniger Straftaten ermitteln. Berlin ist der Gewerkschaft zufolge die Stadt mit dem höchsten Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung.

Die Berliner Morgenpost berichtet

sueddeutsche.de: Die GEZ und die Rechte der Kunden

Die GEZ und die Rechte der Kunden
Fernsehen und Radiohören wird teurer: Zum 1. April sind die Gebühren gestiegen. Seither gelten auch neue Sonderregeln für die Zahlungen an die Gebühreneinzugszentrale.

Tatjana Gsell muss Berichte über ihre Vorstrafe dulden
Das Landgericht München hat entschieden, dass sich die Millionärswitwe in Medienberichten das Attribut "vorbestraft" gefallen lassen muss.

Erworben und betrogen
Sie haben ihnen einen Job versprochen und sie dann sinnlos beschäftigt: Wie eine Berliner Scheinfirma mit der vermeintlichen Anstellung von Arbeitslosen einen Millionen-Schaden verursacht hat.

400 Diebe gegen die rumänische Polizei
Die rumänische Polizei stellte 400 Diebe, die gerade Alteisen aus Güterwaggons schleppten. Es kam zu einer regelrechten Schlacht. Auf dem Rangierbahnhof in Bukarest flogen Gummigeschosse und Steine.

6.4.05

Puma vs. FIFA

Der Sportartikelhersteller Puma hat im Prozeß um die Rechtmäßigkeit einteiliger Fußballtrikots einen überraschenden Punktsieg errungen. Nach dem Reglement des beklagten Weltfußballverbandes FIFA gebe es keinen Grund, solche Trikots zu verbieten, erklärte Richterin Ingrid Kefer am Mittwoch zum Auftakt des Zivilprozesses am Landgericht Nürnberg-Fürth.

Die Auslegung der Regeln durch die Fifa verstößt nach Kefers Ansicht gegen Kartellrecht. Puma hatte die Kameruner Nationalmannschaft zum Africa-Cup 2004 mit dem Dress ausgestattet. Die Fifa verbot das Trikot jedoch nach der Vorrunde und verhängte gegen die Kicker eine Geldstrafe von 130.000 Euro und einen Strafabzug von sechs Punkten in der laufenden WM-Qualifikation, der jedoch später wieder rückgängig gemacht wurde. ...

Puma-Sprecher Ulf Santjer nannte die Ausführungen der Richterin "erfreulich". "Das Gericht hat unsere Auffassung, daß das Trikot zulässig ist, damit bekräftigt", sagte Santjer. Im Vordergrund stehe nun die Wiederzulassung des Einteilers als reguläre Spielerkleidung. Puma fordert von der FIFA zudem zwei Millionen Euro Schadenersatz. (FAZ)

Verquert

Etwas wunderlich mit welchen Suchbegriffen manche Jurablogs tracktieren...

Gleiches Unrecht für alle

Höhlen EU-Gesetze den deutschen Rechtsstaat aus? Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob Brüssels Antiterror-Politik das Grundgesetz verletzt.
Es geht, vordergründig, um den Europäischen Haftbefehl. Dieser erleichtert die Auslieferung von Verdächtigen zwischen sämtlichen 25 EU-Mitgliedsländern. Brüsseler Sicherheitspolitikern gilt er als unverzichtbares Instrument im Kampf gegen Terrorismus und Organisierte Kriminalität. Doch der Haftbefehl und sein Zustandekommen dienen den Karlsruher Richtern um den als konservativ geltenden Udo di Fabio als willkommener Anlass, Europas Machtfülle grundsätzlich unter die Lupe zu nehmen. Die juristische Verhandlung am 13. und 14. April wird um eine politische Schicksalsfrage kreisen. Sie lautet: Geht es bei der Rechtssetzung der Europäischen Union mit rechtsstaatlichen Dingen zu?

Ein Zeit-Artikel über Staatssouveränität und Bürgerrechte.

Google & Co wegen Klickbetrügern vor Gericht

In den USA sind insgesamt elf namhafte Internet-Firmen -- darunter Google, Yahoo, AOL, Ask Jeeves, Lycos und Walt Disney Online -- wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten bei der Vermarktung von Online-Anzeigen verklagt worden. Eine Gruppe von Werbekunden um den Online-Händler Lane's Gifts & Collectibles wirft den Unternehmen vor, überhöhte Preise für Anzeigenplätze auf Suchergebnis- und Partnerseiten verlangt zu haben, obwohl den Firmen bekannt gewesen sei, dass die Klickraten teilweise manipuliert waren. ...

Schätzungen zufolge wird jeder fünfte Klick auf eine Online-Anzeige nicht von einem interessierten Internet-Surfer, sondern von Softwareprogrammen -- so genannten Klickbots -- generiert, um die Klickraten zu erhöhen. Häufig stecken dahinter konkurrierende Unternehmen der Werbepartner, die den Mitbewerber durch ein solches Klick-Spamming aus dem Feld schlagen wollen. Wird eine Anzeige, die fünf Euro pro Klick kostet, nur zehnmal pro Tag anklickt, entsteht ein Schaden von 1500 Euro im Monat. Mit ihrer Sammelklage wollen die Kläger nicht zuletzt feststellen lassen, inwieweit die Anzeigenvermarkter für Manipulationen der Klickraten haftbar gemacht werden können. (Heise)

5.4.05

Todesstrafe

Amnesty International hat seinen alljährlichen Bericht über die weltweit vollstreckten Todesstrafen veröffentlicht. Die Liste für 2004 wird angeführt von China (mind. 3.400, nach unbestätgten Angaben mehr als 10.000), Iran (mind. 159), Vietnam (mind. 64) und die USA (59). Welche Staaten die Todesstrafe ganz, nur in Friedenszeiten, oder zumindest faktisch abgeschafft haben, welche Staaten sie verhängen kann auch einer Weltkarte (pdf) entnommen werden.

Software für den letzten Willen

Nach dem Tod der Koma-Patientin Terri Schiavo boomt in den USA das Geschäft mit dem Tod: Anwendungen, die beim Formulieren des letzten Willen helfen, haben Hochkonjunktur. Nicht nur für die Steuererklärung gibt es Software, die mit Tipps zur Seite steht. In den USA ist die Nachfrage nach Computerprogrammen zur Erstellung von Testamenten oder Patientenverfügungen stark gestiegen. "Wir haben noch nie solche Verkaufszahlen gesehen", sagt Clark Miller, Sprecher von nolo.com, dem Hersteller der Software "Quicken WillMaker Plus". (Stern)

In Deutschland haben rund acht Millionen Menschen ein Patiententestament aufgesetzt. Das Schriftstück regelt, wie eine Behandlung in einer todesnahen Situation verlaufen sollte. Eine Garantie dafür, dass sich Ärzte im Ernstfall daran halten, gibt es nicht. (Spiegel)

Informationen zum Thema:
Patientenverfügung: Artikel in Wikipedia
Patientenverfügung.de: Hilfe des Humanistischen Verbandes Deutschland
Ärzte-Zeitung: Beiträge zum Thema Patientenverfügung
Informationen des Bundesjustizministeriums: Formulierungshilfe Patientenverfügung (PDF)
Bayerisches Staatsministeriums der Justiz: Patientenverfügung mit Broschüre

Risiken bei Existenzgründung in Form einer "Limited"

Nicht selten werden Existenzgründer durch Werbung entsprechender Anbieter aufgefordert, die vermeintlichen Vorteile einer ausländischen Kapitalgesellschaft - insbesondere der englischen "Limited" - gegenüber den deutschen Gesellschaftsformen GmbH und GmbH & Co. KG zu nutzen. Einige Notarkammern haben im März 2005 in einer Stellungnahme auf die beachtlichen Risiken und Nachteile bei Verwendung dieser ausländischen Gesellschaftsformen hingewiesen.
Weiter bei Beck-Aktuell.

Der Mann, der sich selbst verhaftete

Jan De Cock lebte wie die Häftlinge dieser Welt. Der Belgier hat sich ein Jahr lang freiwillig einsperren lassen. Nach zwölf Monaten und 66 Knästen sagt er: "Zeige mir deine Gefängnisse, und ich sage dir, wie demokratisch dein Land ist." Dass es damit nicht weit her ist, auch in Ländern, die gemeinhin als Musterdemokratien gelten, will er zeigen. Sein Buch "Hotel Prison" (Amazon) hat ihn in Belgien schnell bekannt gemacht, jetzt liegt auch die deutsche Übersetzung vor.

Einsamkeit sei das Schlimmste, die Isolation. So wie in den Haftanstalten der USA oder in japanischen Gefängnissen. Im Fuchu-Gefängnis, südwestlich von Tokio, erlebt De Cock die perfekte Überwachung. 2000 Häftlinge sitzen dort ein. Es ist totenstill, peinlich sauber sind Gänge und Zellen. De Cock sagt: "Das war einer der schlimmsten Knäste weltweit."

Der Tagesspiegel über ein zweifelhaftes Experiment. (gefunden bei Jurabilis)

4.4.05

Trübe Aussichten

Vom Image der Topverdiener muss sich das Gros der jungen Anwälte und Praxisärzte verabschieden. Die hohe Zahl an Juristen und Medizinern hat das Einkommensniveau so stark unter Druck gesetzt, dass ein selbstständiger Anwalt derzeit auf nur noch 18 000 Euro netto jährlich kommt, knapp 21 000 Euro sind es bei einem jungen Mediziner mit eigener Praxis. Das berichtet das Job- und Wirtschaftsmagazin "Karriere".

Weiter hier.

Warum muss ich GEZ-Gebühren zahlen?

Um z.B. eine wirklich umfassende Berichterstattung über die königliche Hochzeit zu erhalten.

Nach Informationen des SPIEGEL werden ARD und ZDF am kommenden Freitag parallel, live und von weitgehend denselben Schauplätzen über die Hochzeit von Prinz Charles und Camilla Parker Bowles berichten. Sogar der Sendezeitraum ist identisch: 13 bis 17 Uhr, wobei das Erste spätabends noch mit einer Zusammenfassung auf Sendung geht.

Bei der ARD kommentiert, natürlich, Adelsexperte Rolf Seelmann-Eggebert, unterstützt von drei Kollegen und mehreren Experten - darunter der Charles & Camilla - Biografin Penny Junor sowie Dickie Arbiter, einem ehemaligen Pressesekretär des Königshauses. Das ZDF bietet seine Adelsexperten Karen Webb, Norbert Lehmann sowie ihren Britannien-Korrespondenten Ruprecht Eser und einen mit Charles verwandten Preußen-Prinzen auf.

Falls jetzt noch Fragen offen sind, hier die FAQ der GEZ.

Web-Shopping bei den schweren Jungs

Die weiße Ton-Elfe schaut ein wenig traurig, noch ist sie im Gefängnis. Wer sie "befreien" will, muss 7,50 Euro zahlen. Die Elfe ist eines von vielen Produkten, das von den 18.000 Gefangenen in den nordrhein-westfälischen Gefängnissen hergestellt wird. Für den Weg der Waren nach draußen entdeckt der Strafvollzug nun das Internet. Nach Vorbildern in Berlin, Sachsen und Niedersachsen hat seit einigen Tagen auch in NRW der erste Internet-Shop mit Gefängnis-Produkten rund um die Uhr geöffnet.

Mit einem Mausklick kann man im "JVA-Shop" ordern, was hinter Gittern hergestellt wird: Neben kitschigen Dekorations-Artikeln für ein paar Euro sind das auch Stühle, Schreibtische oder Kohlegrills. "Wir erschließen uns derzeit neue Märkte", sagt Frank Blumenkamp, Sprecher des Justizvollzugsamtes in Wuppertal. (Heise)

Den mehr modisch interessierten Lesern sei "Haeftling" empfohlen. So heißt die Marke aus der JVA Tegel, die unter "www.haeftling.de" für alle zu haben ist. Klamotten aus dem Männerknast, genau so, wie sie hinter Gittern getragen werden. (Morgenpost)

Flexibilität

"Eine solche Fabrik wünschen sich viele Unternehmer in Deutschland. Wo morgens für die Arbeiter beschlossen wird, ob der Tag nun sechs, sieben oder acht Stunden Arbeit bringt. Wo mittwochs festgelegt wird, ob die Woche am Donnerstag, Freitag oder erst am Samstag endet. Eine solche Fabrik muß man in Deutschland lange suchen."
Und das alles im Rahmen von Tarifverträgen und unter Mitwirkung des Betriebsrats. Wo die "atmende Fabrik" steht, kann man bei der Wams lesen.

Pflicht zur Integration

An Gewalttaten sind zunehmend mehr Ausländer beteiligt, in Berlin jeder fünfte jugendliche Ausländer, so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg. Berücksichtigt man die Jugendlichen nicht-deutscher Herkunft mit deutschem Pass, wird gar ein Anteil von 45 % erreicht. Eine Ursache dafür sieht Freiberg in der zunehmenden Ghettoisierung von Ausländern. Die Integration nehme eher ab als zu.

"Deshalb müssten zumindest alle Ausländer, die in irgendeiner Form staatliche Unterstützung erhielten, die gesetzliche Pflicht zur Integration haben. Ihnen müssten ausreichende Deutschkenntnisse und die Grundlagen von Demokratie und Kultur vermittelt werden. Ergänzt werden solle dies durch Hilfen bei der Suche nach Arbeit, Ausbildung und Wohnung."
Das vollständige Interview bei der neuen Osnabrücker Zeitung.
Auch die Berliner Morgenpost berichtet.

3.4.05

Hass auf die Polizei

Insbesondere in problembehafteten Stadtteilen Berlins sieht sich die Polizei zunehmend mit offenem Hass und Widerstand konfrontiert. Der Gewerkschaft der Polizei zufolge sind gewaltsame Befereiungsversuche gerade festgenommener Jugendliche, beinahe schon alltäglich.

"Auf der Oranienstraße in Kreuzberg wurden zwei Beamte bei ihrem Versuch, einen Täter festzunehmen, von 15 Personen massiv angegriffen. Erst nach dem Eintreffen von Verstärkung durch weitere Streifenwagenbesatzungen gelang die Festnahme, zwei Beamte wurden dabei verletzt."
"Auf der Maxstraße in Wedding ging ein 25jähriger Mann, angefeuert durch zwei Dutzend Umstehende, mit einem Messer auf einen Polizeibeamten los. Der Täter konnte erst nach dem Eintreffen von Verstärkung festgenommen werden. Dabei wurden drei Beamte verletzt."
Die Welt berichtet.

2.4.05

10 Interviews IV

Im Interview mit der Hamburger Wochenzeitung "Die Zeit" vom 31. März spricht Gerhard Schröder unter anderem über die Reform des Arbeitsmarktes und den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit, die bevorstehende Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen sowie über den Freiheitsbegriff in einer sozialen Gesellschaft: "Freiheit ist mehr als nur Gewerbefreiheit"

Alles wie im wahren Leben? In der ZDF-Serie Kanzleramt geht es um Politik und Macht, Skandale und Affären. Der stern sprach mit Fernsehkanzler Klaus J. Behrendt und Drehbuchautor Martin E. Süskind: Die Staats-Schauspieler

Interview mit dem früheren US-Außenminister: Regieren die USA die Welt, Herr Kissinger?

DaimlerChrysler-Vorstand Eckhard Cordes über den Mythos der Marke Mercedes, Qualitätsprobleme, betrügerische Manager – und aggressive Testfahrer. Ein ZEIT-Gespräch in voller Fahrt: "Ich fahre flott, sicher und defensiv"

Die Neun-Live-Chefin über den Verkauf ihrer beiden Fernsehsender und ihr neues Leben als reiche Frau: Was machen Sie mit den Millionen, Frau Salm?

Frieder Meyer-Krahmer (55) ist seit Anfang Februar Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Zu seinen Aufgabenfeldern gehören forschungspolitische Grundsatzfragen, Neue Technologien und die europäische wie internationale Zusammenarbeit: "Die Wirtschaft ist der Hauptmotor" (Technology Review Nr. 4/2005)

Hans Wilhelm Gäb über Fusion von DSB und NOK und Schlammschlacht im Tischtennis: "Ein Antidopinggesetz wird kommen"

Komiker Oliver Kalkofe über seine "Mattscheibe", über Sendefloplöcher und das Konzentrat des Fernsehgrauens: "Es war noch niemals so furchtbar"

So ein Computer kann einen ganz schön wütend machen, wenn mal wieder nichts geht. Aber muss man deswegen gleich zuhauen? Viele Anwender tun's. Ein Interview über den Frust vorm PC: "Ich fahre mich besser runter, bevor du mich haust"

Oliver Kahn über die Bedeutung der Nationalelf, den Umgang mit Druck und den Wettskandal: "Wir können den Menschen Mut machen"

Der Nachbar macht’s

Eine neue Angst geht um: Nehmen uns die Osteuropäer die Jobs weg? Trickreich werden die deutschen Standards und Schutzregeln ausgehebelt. "Was wir jetzt haben, sind kleine Schleusen, hinter denen der Druck eines Stausees steht", glaubt Robert von Steinau-Steinrück, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Ein Zeit-Bericht.

1.4.05

Criminal Procedure in Germany and the United States

Jupp Joachimski, Vorsitzender Richter am BayObLG hat auf seiner privaten Homepage ein Referat veröffentlicht über die wesentlichen Unterschiede des Strafverfahrensrechts zwischen Deutschland und den USA.

Waffenschein für Hunde

Nach dem Hundeangriff auf ein achtjähriges Mädchen im Hamburg vergangenen Dienstag treibt die Debatte über geeignete Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunde manch bunte Blüte. Klar scheint dabei zu sein, "Den Hund an sich trifft keinerlei Schuld." Vielmehr müsse man beim Hundehalter ansetzen. Denn Hunde in falschen Händen seien "noch gefährlicher als Waffen", so Tierarzt Huber. Ganz konsequent fordert er deshalb: "Die Regeln, die für den Waffenbesitz gelten, müssen eins zu eins auf Hunde übertragen werden." (Die Welt) Ganz drakonischen Folgen sähe sich dann ausgesetzt, wer beim Gassi gehen etwas mitgehen lässt. Das Hundeverbot in Supermärkten bekommt unter diesem Blickwinkel eine gänzlich neue Bedeutung.

Eheähnliche Partnerschaften gefährdet

Hartz IV wird aus vielen Gründen kritisiert. Bemerkenswert ist dennoch, dass die sogenannte "Hartzer Beschwerdestelle" besonders die Gefährdung von eheähnlichen Lebensgemeinschaften hervorhebt. Die wirtschaftlichen Zwänge durch Anrechnung des Einkommens des unvereirateten Partners würden die Gemeinschaft nicht eben stabilisieren.