31.3.05

Latein im Internet

Ein 15-jähriger Schüler aus München soll Übersetzungen des Lateinlehrbuches "Cursus Continuus" nicht mehr im Internet zum Download anbieten. Der Schulbuchverlag Oldenbourg verlangt nun Unterlassung und Schadenersatz von dem Jugendlichen vor dem Landgericht München I (LG) (Az.: 21 O 20109/04). Ein Strafprozess wegen Verletzung des Urheberrechts steht dem Schüler noch bevor.

Wie das LG berichtet, hatte der Jugendliche auf bis zu sieben unterschiedlichen Internetseiten die Lateinübersetzungen angeboten. Nachdem der Verlag seine Person im Wege einer Strafanzeige über den Provider identifizieren konnte, erhielt dieser mehrere Abmahnungen per E-Mail. Da der 15-Jährige hierauf die Domains wechselte und die Übersetzungen dort weiterhin anbot, handelte er nach Ansicht des Klägers mit vollem Unrechtsbewusstsein. Dagegen beruft sich der Beklagte darauf, er habe mit seinen 15 Jahren noch nicht erkannt und auch nicht erkennen können, dass er gegen Rechte der Kläger verstieß. (Urheberrecht.org)

Das Landgericht München hat bereits mehrfach entschieden, dass geschützte Lehrbuchtexte nicht ins Internet gestellt werden dürfen. "Es bedarf keiner vertieften Ausführung, dass der Marktwert eines Übungsbuches möglicherweise bis auf Null sinkt, wenn die Schüler die Lösungen im Internet abrufen können", heißt es in einem Urteil vom Januar 2003. Eine Entscheidung zum Fall Oldenbourg wird für Juni erwartet. (Spiegel)

Üble Handy-Tricks: Der große Abzock-Report

Die Zahlen des Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest (MPFS) sprechen eine klare Sprache: Im Jahr 2004 besaßen neun von zehn Teenagern zwischen 12 und 19 Jahren ein eigenes Handy. Tendenz steigend.

Insgesamt sollen sich dabei die Ausgaben der Jugendlichen für die Handy-Nutzung bereits jetzt auf rund 860 Millionen Euro jährlich belaufen. Kein Wunder also, dass diese Zielgruppe bevorzugt ins Visier der Abkassierer gerät.

Ob beim Klingelton-Download, SMS-Chat oder beim Fernsehen: Wir zeigen, auf welche Weise die unbedarften Handy-Besitzer abkassiert werden - und wie Eltern und Kinder sich vor der Abzocke schützen können.

CHIP Online mit einer Übersicht zu den häufigsten Handy-Abzock-Tricks.

30.3.05

Arbeitnehmer vs. Unternehmen

Um die Popularität von Gewerkschaften mag es schon besser gestanden haben, doch die Idee vom "gewerkschaftlichem Handeln" ist durchaus en Vogue: Im Web solidarisieren sich unzufriedene Angestellte und Entlassene - und piesacken ihre Unternehmen mit der Veröffentlichung peinlicher Interna.

Ein Spiegel-Bericht mit Links zu:
NCI-Netzwerk
Frischer-Wind-Online
Netzwerk-IT
LabourNet

Ein Gedicht und die moderne Ökonomie

"Die Advocaten waren groß / Im Rechts-Verdrehen und suchten bloß, / Statt zu versöhnen die Parteien, / Sie immer mehr noch zu entzweien".

Vor 300 Jahren erschien das Gedicht "Der unzufriedene Bienenstock" von Bernard Mandeville. Die Thesen des englischen Philosophen waren bemerkenswert: Nicht Tugenden der Menschen sind es, die dem Gemeinwohl dienen, sondern Laster – das Streben nach Bequemlichkeit, Vergnügen und Luxus. Weiter bei sueddeutsche.de

Für Unrecht gibt es keinen Schlussstrich

So äußert sich ein von Enteignungen während der sowjetischen Besatzungszeit Betroffener auf n-tv. Einen deutlichen Schlussstrich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedenfalls mit seiner heutigen Entscheidung gezogen. Er wies die Klage auf weitergehende Entschädigungen für die Enteignungen ab. Bisher wurden den Betroffenen Entschädigungszahlungen in Höhe von drei bis vier Prozent des Verkehrswertes in Aussicht gestellt. Bleibt abzuwarten, welche weiteren Schritte die Kläger nun noch ergreifen wollen.

Recht exotisch

… mag man sich denken, wenn man auf den (überaus) ausführlichen Artikel beim Handelsblatt über das Rechtssystem der Vereinigten Arabischen Emirate stößt. Zwar ist kraft Verfassung die Scharia eine maßgebliche Rechtsquelle, aber gerade im Wirtschaftsrecht findet man schnell sehr vertraute Strukturen. Wie in anderen Bereichen zeigen sich die Emirate auch hier sehr westlich orientiert. So wundert es auch nicht weiter, dass schon eine beachtliche Anzahl europäischer Rechtsanwälte und anderer Juristen dort tätig ist. Wer seinen Schreibtisch schon in Dubai sieht, kann beim Handelsblatt weiter lesen (wahrscheinlich noch für wenige Stunden. Also lesen, lesen!)

nicht amüsiert

Verkaufsoffener Sonntag am 1. Mai. Im Rahmen des Aplerbecker Kunstfrühlings ist eben dies geplant, rein zufällig selbstverständlich. Schließlich ist am nachfolgenden Sonntag schon Muttertag und der sollte es nicht sein. Verdi ist „nicht amüsiert“ …

Die WAZ berichtet.

Traute Einigkeit

In trauter Einigkeit haben sich Gewerkschaft und Arbeitgerberverband der chemischen Industrie für die Beibehaltung des Systems Flächentarifvertrag ausgesprochen. Weil dies im Rahmen einer Podiumsdiskussion geschah und Diskussionen naturgemäß unter zuviel Übereinstimmung leiden, war ein Gegenredner durchaus wünschenswert. Er zeigte sich in Gestalt des hessischen Ministerpräsidenten und ausgewiesenen Arbeitsrechtsexperten Roland Koch. In Gestalt ist übertrieben, als sich seine Teilnahme auf ein Grußwort beschränkte.

28.3.05

Was hätten's denn gern?

England gilt schon jetzt als ein Paradies für Genforscher die in ihrem Forscherdrang ein neues Zeitalter der Medizin anbrechen wollen. Ein weiterer Schritt dahin steht kurz bevor. Nach dem Willen der britischen Regierung soll es künftig bei künstlicher Befruchtung in Form der In-vitro-Fertilisation den Eltern möglich sein, das Geschlecht auszuwählen. Bei der Methode werden stets mehr Embryonen hergestellt als für die Einpflanzung erforderlich sind. Schwer vorstellbar, dass es allein bei der Wahl des Geschlechts bleiben wird.

Die Zeit berichtet.

27.3.05

wenig bekanntes Gesetz

Immer wieder erstaunlich, wenn in den USA unversehens ein "wenig bekanntes Gesetz" aus dem Hut gezaubert wird. Auf diese Weise wollte nunmehr der Gouverneur Floridas, Jeb Bush die lebenserhaltenden Maßnahmen für Terry Schiavo durchsetzen.
"Man wollte ein wenig bekanntes Gesetz von Florida zur Umgehung des Urteils ausnutzen, nachdem ein Gerichtsurteil "eingefroren" wird, wenn eine Regierungsbehörde einem Einspruch erhoben hat. Der Richter hatte den Einspruch erst drei Stunden später erhalten und sein Urteil wieder bestätigt. Offenbar sollte dieses rechtliche Fenster ausgenutzt werden, um Schiavo aus dem Krankenhaus zu holen und damit eine neue Situation zu schaffen. Aufgehalten wurden die von Bush beauftragten Sicherheitskräfte aber von lokalen Polizisten, die das von Demonstranten belagerte Krankenhaus bewachten und erklärten, dass sie die Rechtsprechung des Gerichts durchsetzen würden."
Telepolis berichtet.

2. Continental-Studentenumfrage

1001 Studenten, befragt zu ihrer Meinung zu Arbeitszeit, Karriere, Qualifizierung sowie Hochschulreformen und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland.

unabhängigere Richter

Nach Berichten der Washington Post wird der als „Bremer Taliban" bekannt gewordene Deutsche Murat Kurnaz in Guantanamo Bay alleine aufgrund der Notiz eines nicht identifizierten Regierungsbeamten festgehalten. Das Militiärtribunal ließ diese möglicherweise dünne Beweisdecke unbeeindruckt. Die US-Regierung verspricht jedoch beeindruckende Änderungen:

Die New York Times berichtet, das Pentagon plane neue Richtlinien für die
Tribunale. Unter anderem sollen die Rechte der Angeklagten gestärkt,
unabhängigere Richter eingesetzt und Geständnisse, die unter Folter entstanden,
nicht mehr berücksichtigt werden.
Focus Online

26.3.05

Hähnchen-Hintergründe

Unter Namen wie "Verbraucher/Info/Verlag" oder "Verbraucher Spezial" enthüllt die Euro-Service-GmbH aus dem Kanton Aargau, wer die Regale bei Aldi und Lidl wirklich befüllt: Die billigen Grillhähnchen von "Gut Weissenhaus" stammen vom Markenmäster Wiesenhof, "Mozarella Milceso" von Zott und die "IBU Chips" aus dem Hause Bahlsen. Anschließende Aufforderung: Der Leser soll per Faxabruf neun weitere Seiten voller Markengeheimnisse anfordern.

Das "Geheimnis" hat drei Haken, die die Verbraucherschützer auf den Plan gerufen haben: Erstens ist es nicht geheim, sondern in diversen Fernsehsendungen referiert worden und im Internet dutzendfach gratis (u.a. hier und hier (PDF)) nachzulesen.

Zweitens kostet der Faxabruf über eine 0190-Nummer 1,86 Euro pro Minute - so erhöht die neunseitige Liste die Telefonrechnung nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen leicht um mehr als zehn Euro.

Und drittens ist das Geschäft illegal: "Werbung per Fax ist nur erlaubt, wenn der Empfänger sich damit einverstanden erklärt hat", sagt Anke Kirchner, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW.

Weiter bei sueddeutsche.de.

www.polizei-beratung.de

Die Internet-Seiten der Polizeilichen Kriminalprävention weiten ihr Informationsangebot aus.

Ende März gehen die neu gestalteten Seiten mit aktuellen Vorbeugungstipps unter www.polizei-beratung.de online. Wie die Verantwortlichen für das Programm Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) der Länder und des Bundes in Stuttgart mitteilten, werden in dem elektronischen Informationsangebot dann alle wichtigen und neuen Formen der Kriminalität abgedeckt: Die Bandbreite reicht von A wie Anlagebetrug, über I wie Internetkriminalität oder S wie Stalking bis Z wie Zahlungskartenkriminalität. (Heise)

25.3.05

Wenn der GEZ-Mann zweimal klingelt

Am 1.April tritt der neue Rundfunkstaatsvertrag in Kraft, der nicht nur die Erhöhung der Rundfunkgebühren auf 17,22 Euro im Monat festlegt. Durch die Neuregelung sollen nachträglich bisher umstrittene Methoden legalisiert werden, mit denen die GEZ möglichen Schwarzsehern und -hörern auf die Spur zu kommen hofft.

Der § 8 im vierten Abschnitt des neuen Vertrags erlaubt den Landesrundfunkanstalten bzw. der von ihnen beauftragen GEZ "im Rahmen des Einzugs der Rundfunkgebühren" die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Damit wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass die GEZ bei kommerziellen Adressenhändlern Datensätze kaufen kann, die Alter, Beruf, finanzielle Situation und besondere Interessen der Person enthalten. Diese Angaben werden dann mit ihrer der GEZ-eigenen Datenbank abgeglichen.

Weiter bei Telepolis.

24.3.05

ein bisschen mysteriös

Ein Taufkirchener wollte lediglich einen Lackschaden an seinem Auto beim Verursacher, einem Nachbarn abrechnen. Durch eine ganze Reihe unglücklicher Zufälle hätte ihm dies beinahe eine Verurteilung wegen Betruges eingebracht. Ein sicherlich "streitbarer" Verteidiger und eine aufwendige Beweisaufnahme konnten das Blatt noch wenden, sodass selbst die Staatsanwältin den Fall nur noch für "ein bißchen mysteriös hielt."

Der Dorfener Anzeiger berichtet.

BILD.de wegen Schleichwerbung verklagt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband - vzbv hat das Internet-Portal von BILD wegen Schleichwerbung verklagt. BILD hatte auf seiner Website www.bild.de für Autos geworben, ohne dies eindeutig als Werbung zu kennzeichnen. Die Werbetexte glichen in ihrer Aufmachung redaktionellen Texten. Mit dem Vorgehen gegen BILD.de will der Verbraucherzentrale Bundesverband ein Zeichen gegen die zunehmende Schleichwerbung setzen.

Im konkreten Fall ging es um einen im Januar erschienen Artikel auf der Startseite von BILD.de unter der Überschrift "Flitzer für 11.900 Euro: Volks-SEAT - und der Asphalt wird glühen". Der Beitrag war wie ein redaktioneller Text gestaltet. Beim Anklicken landete der User auf einer Folgeseite mit verschiedenen Beiträgen rund um das beworbene Auto. Nur ein Teil dieser Beiträge war mit dem Hinweis "Anzeige" versehen - der User musste also unweigerlich annehmen, dass die übrigen Texte neutrale, von Journalisten überprüfte Informationen darstellen. Tatsächlich entpuppten sich jedoch auch diese Artikel als Werbung. Zum Teil waren sie direkt mit Finanzierungsangeboten zum Autokauf verlinkt. (Pressemitteilung vzbv, gefunden bei news.olnhausen)

Zum Thema siehe auch:
31 Prozent klicken Links in Spam-Mails an. (Golem)
Unsere Online-Redakteure sind eher Produkt-Manager (FAZ)

Deutschlands schärfste Finanzämter

Unfähig und wirtschaftsfeindlich - Klaus Zimmermanns Urteil über die Finanzbeamten im sächsischen Annaberg fällt wenig schmeichelhaft aus. "Fristverlängerung oder Ratenzahlung sind dort absolute Fremdwörter", schimpft der Steuerberater aus dem benachbarten Geyer. Und: "Die bringen es sogar fertig, für 50 Euro Rückstand Konten zu pfänden." Die Konsequenzen, etwa für Bonitätsbeurteilung oder Schufa- Eintragung, seien der Behörde egal.

Ostdeutsche Finanzbeamte sind schärfer im Umgang mit Unternehmen als westdeutsche. Das jedenfalls legt eine Studie des Magazins "Impulse" nahe, die am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde. Am kritischsten sind die Ämter in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen, am unteren Ende dieser Skala rangieren Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg, wie eine bundesweite Befragung von mehr als 2200 Steuerberater-Kanzleien ergab. (Impulse, Handelsblatt)

23.3.05

Dahinter steckt immer ein kluger Kopf?

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und ihr Ex-Geschäftsführer Jochen Becker bekämpfen einander vor Gericht. Dabei geht es nicht nur um die Feinheiten des Arbeitsrechts, sondern auch um "das Innerste dieses besonderen Unternehmens".

Ein Bericht im Manager-Magazin.

nicht standortfixiert

Clifford Chance hat sich zur Schließung seines Berliner Büros Ende März 2005 entschlossen. Generell wird der Berliner Anwaltsmarkt als schwierig eingeschätzt. In der Wirtschaftsverwaltung sieht man den Beratungsmarkt Berlin zwar nicht in der Krise. "Vom schlechten Geschäft einer Anwaltskanzlei könne man nicht auf den Wirtschaftsstandort schließen. Aber selbst Freshfields, das in der Hauptstadt das stärkste Anwaltsteam unterhält (und vom Potsdamer Platz Alexander diverse Beobachtungen ermöglicht ;)) beklagt die schmale industrielle Basis. Der Regierungsumzug wirke, "als sei ein Raumschiff hier gelandet", heißt es in der Branche.
Schließlich gibt Michael Leistikow, deutscher Managing Partner von Lovells den Rat:

"Außerdem sollte man nicht so standortfixiert sein. Man hat eine Schlafstätte. Ansonsten ist man da, wo man gebraucht wird."

Börse Online

Ron Sommer gewinnt im Rechtsstreit um Satire-Foto

Zu dick, zu breit, zu blass sehe er aus, fanden seine Anwälte - zumindest auf dem bearbeiteten Foto, das die "Wirtschaftswoche" von Ron Sommer abgedruckt hatte. Der Ex-Telekom-Chef reichte Klage ein und erwirkte jetzt beim Bundesverfassungsgericht ein Bilderverbot.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schütze vor der "Verbreitung eines technisch manipulierten Bildes, das den Anschein erweckt, ein authentisches Abbild der Person zu sein", heißt es in dem heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

Eine für den Betrachter nicht erkennbare, "verdeckte Bildmanipulation" werde auch dann nicht durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigt, wenn das Foto in einen satirischen Zusammenhang gerückt werde. "Unrichtige Information" sei kein schützenswertes Gut, betonten die Karlsruher Richter. Sie gaben einer Verfassungsbeschwerde des früheren Telekom-Chefs Ron Sommer gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom September 2003 statt.

Die Verfassungsgerichts-Entscheidung "verbietet die heute weit verbreitete Fotomanipulation", resümierte der Prozessbevollmächtigte Sommers, der Hamburger Anwalt Matthias Prinz.

Die Verfassungsrichter verwiesen die Sache zur erneuten Entscheidung an den Bundesgerichtshof (BGH) zurück. (Spiegel, Urheberrecht.org)

Mitbestimmung

Die Bundesregierung will eine Kommission zur Mitbestimmung unter Vorsitz von Kurt Biedenkopf einsetzen. Ziel der Kommission ist es, das "bewährte System der deutschen Mitbestimmung und der Arbeitnehmerbeteiligung im Betrieb" zu erhalten und auch auf europäischer Eebene zu sichern. (FAZ) Weitgehenden Einfluss nehmen konnte das deutsche Mitbestimmungsmodell schon auf den Kommissionsvorschlag der EU-Fusionsrichtlinie. Danach soll vorrangig eine Einigung zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretern über das Ausmaß der Mitbestimmungsrechte im fusionierten Unternehmen erzielt werden. Scheitert eine solche Einigung, gilt das Recht des Staates mit dem höchsten Maß an Arbeitnehmerbeteiligung, sofern dort mindestens 33 % der Belegschaft tätig sind.(Kanzlei Graf von Westphalen Bappert & Modest)

22.3.05

Wahnsinn Steuererklärung

Zwei Dutzend Anlagen, 23 Gesetzesänderungen in zwei Jahren, 1 300 ungeklärte Verfahren: Ohne Berater haben Sie im Duell mit dem Fiskus keine Chance. Ein Lehrbeispiel.

(Handelsblatt)

Geschäftsidee „Forensischen Dienstleistungen“

Maximilian Spengler* starrt fassungslos auf den anonymen Brief. Wieder und wieder liest der Aufsichtsratsvorsitzende eines Werkzeugherstellers aus dem Schwäbischen die Zeilen des anonymen Schreibers, der den Vorstandsvorsitzenden der Bestechlichkeit bezichtigt.

Die Vorwürfe zu entkräften und die Angelegenheit aufzuklären ist Aufgabe von Leuten wie Steffen Salvenmoser und seines Teams, das bei der Wirtschaftsprüfergesellschaft PriceWaterhouseCoopers (PWC) in Frankfurt die junge Abteilung „Dispute Analysis & Investigations“ bildet oder, populärer ausgedrückt, der Forensic Services. In dieser Abteilung verantwortet Salvenmoser alle Aufgaben rund um die Wirtschaftskriminalität.

Das Handelsblatt wirft einen Blick auf eine interessante Dienstleistung.

Klausuren Online

Klausurensammlungen und Fälle mit Lösungen zum Download:

- Der Fall des Monats im Strafrecht
- Examensübungsklausuren der Uni Hamburg
- Saarheimer Fälle zum Staats- und Verwaltungsrecht
- Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium
- Fallsammlung Verwaltungsrecht
- Verwaltungsgerichtliche Praxis, Klausurensammlung für das 1. Staatsexamen

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21.3.05

Alles Meister

Nach einem Grundsatzbeschluss des DFB dürfen nun eine ganze Reihe weiterer Fußballmannschaften voller Stolz goldene Sterne auf ihrem Trikot tragen. Dabei steht ein Stern für drei oder vier Meisterschaften, zwei Sterne für fünf bis neun Meisterschaften und drei Sterne für zehn Meisterschaften. Bisher zählten allerdings nur Meisterschaften der Bundesliga ab 1963. Auf Rüge des BFC Dynamo erging nun der Beschluss, generell auch Meisterschaften vor 1963 sowie Meisterschaften der DDR-Oberliga zu berücksichtigen. Der siegreiche Streiter BFC Dynamo will übrigens schon am kommenden Freitag erstmals mit seinem neuen Drei-Sterne-Trikot auflaufen, im Viertliga-Spiel gegen die Amateure von Energie Cottbus. Wer sich sonst noch schmücken darf, steht beim Spiegel .

Brigitte Zypries, Justizministerin - Porträt

"Brigitte Zypries" so urteilt der ehemalige Staatsanwalt und Inlandschef der "Süddeutschen Zeitung", Heribert Prantl, "ist eine vorzügliche Spitzenmanagerin der Exekutive, eine beseelte Rechts- und Justizpolitikerin ist sie nicht. Manchmal hat man den Eindruck, sie ist weniger Justizministerin, als Verwalterin der Dienstgeschäfte einer Justizministerin."

Geräuschlose Effizienz - Ein Porträt der Justizministerin in der WELT.

20.3.05

Mein Kampf

In der Türkei entwickelt sich ein Nachdruck von Hilters "Mein Kampf" zum Bestseller, was zunächst schwer zu erklären scheint. Manch Journalist findet auch keine Erklärung:

"Die Türkei sei weder ein Land mit einer intensiven Lesekultur noch spiele sie in der Geschichte des Antisemitimsus eine Rolle, hieß es."

Andere sehen Parallelen zwischen Deutschland in der Zeit zwischen den Weltkriegen und der heutigen Türkei.

"So wie die Deutschen damals - von Hitler angestachelt - "die Juden" als
Sündenböcke betrachteten, so sehen heute viele Türken die Kurden als
Feindbilder. Den Krieg gegen die kurdische Arbeiterpartei PKK hätten sie zwar
gewonnen, doch jetzt müssten sie erleben, wie die Minderheit ihre Forderungen
auf anderem Weg durchsetze.
Ganz falsch liegt Özdag mit seiner Erklärung für
die Aktualität Hitlers in der Türkei wohl nicht. Die Beliebtheit des Buches
"Mein Kampf" wächst nämlich parallel zu den Reformen, die die EU der Türkei
verordnet hat. Und darunter sind eben auch viele Neuerungen, welche die Stellung
der Kurden betreffen." (DiePresse.com)

Die deutsche Botschaft in Ankara beobachtet mit Besorgnis. Das bayerische Finanzministerium als Inhaberin der Urheberrechte, will jeden Nachdruck unbedingt verhindern, um die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts zu verhindern.

In Deutschland hatte Ende der neunziger Jahre der deutsch-türkische Schriftsteller Serdar Somncu in über 1.500 Veranstaltungen auf andere Weise für eine Auseinandersetzung mit dem Hitler-Tagebuch gesorgt. Er las Auszüge des Buchs vor, "inszenierte und entmystifizierte Hitler, indem er ihn bloß stellte."

"Wir müssen souveräner bleiben und auch nicht immer gleich fürchterlich erschrecken, wenn jemand Heil Hitler ruft", sagt Somuncu. Es sei wichtig "sich wachen und analytischen Verstandes mit Gedachtem, Ausgesprochenen, Aufgeschriebenen auseinander zu setzen, ohne gleich völlig paralysiert zu sein". Mit Verstand, Selbstbewusstsein und klugem Witz könne man gefährliche Situationen entschärfen. Und der Witz - das betont er ausdrücklich - müsse vor den Opfern halt machen. Wenn man Opfer und Täter nicht auseinander halten könne, habe man nichts verstanden."
So ein Bericht von Felix Wadewitz über eine Lesung im Humboldt Gymnasium, Potsdam.

Neues Vergaberecht 2006

Einen ersten Überblick über die Änderungen des Vergaberechts Anfang 2006 gibt es bei openPR.de.

Auf die Finger hauen

"Wer Vergaberecht missachtet hat, muss damit rechnen, dass ihm gewaltig auf die Finger gehauen wird."
In Sachsen-Anhalt ist dem bisher offenbar nicht so, beklagt sich der Präsident des Rechnungshofs. Trotz Antikorruptionserlass der Landesregierung und nachgewiesener Verstöße gibt es kaum ernste Sanktionen.

Weiter beim Volksblatt.

Durchgesetzt

Der Betreiber des Handyportals getmobile.de wollte offensichtlich keine "bessere" Domain neben sich dulden. Er mahnte den Anbieter von selbstkonfigurierbaren Notebooks getbestmobile.de ab und verlangte die Übertragung der Domain. Der Abgemahnte beklagt sich nun, erst durch die Abmahnung von der Namensähnlichkeit erfahren zu haben, über die kurze Fristsetzung und die Anwaltsgebühren in vierstelliger Höhe.


Die Kommentare zu dem Bericht von Winfuture.de fallen wenig überraschend aus.

Gekündigt nach Hammerwurf auf Chef

Auch in der größten Wut darf ein Arbeitnehmer nicht mit einem Hammer nach seinem Vorgesetzten werfen. Nach einem solchen Wurf durfte einem Elektroinstallateur zu Recht fristlos gekündigt werden.

Laut Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt ist eine solche Attacke "ein nicht wieder gutzumachender Verstoß gegen arbeitsvertragliche Loyalitätspflichten". Auch eine Abmahnung habe nicht erst ausgesprochen werden müssen: "Es kann nicht sein, dass man als Arbeitnehmer einen Hammerwurf gegen den Chef frei hat", sagte der Vorsitzende Richter.
(Handelsblatt)

10 Interviews III

Exklusiv-Interview mit Carstensen
CDU-Kandidat Peter Harry Carstensen über seine politische Gegnerin Heide Simonis, den Wahlkrimi von Kiel und die Zukunft in einer möglichen Großen Koalition: "Das ist ein Abgang, der ihrer Leistung nicht würdig war"

Die angespannte Wirtschaftslage verunsichert nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch viele Entscheider. Burkhard Schwenker, Chef der Unternehmensberatung Roland Berger, erklärt im Interview mit manager-magazin.de, warum Führungskräfte jetzt voller Optimismus voran marschieren müssen: "Glauben Sie an sich selbst!"

Der Sozialwissenschaftler Wolfgang Schöllhammer ist Leiter des Akademischen Auslandsamts an der Hochschule Pforzheim. Dort vergleicht und bewertet er seit Jahren auch MBA-Angebote. Im Gespräch mit der SZ verrät er, woran man gute Programme erkennt und was man dafür bezahlen muss - oder auch nicht.: "Gut und teuer ist nicht dasselbe"

Berater-Legende Herbert Henzler spricht im Interview mit manager magazin über die deutsche Forschungspolitik, ungenutzte Patente und Strategien für mehr Innovation: "Da muss man powern"

Ein Gespräch mit dem tschechischen Präsidenten Václav Klaus über die Verfassung der EU, die Regierungskrise in Prag und das Verhältnis zu Deutschland: "Ich habe Angst um Europa"

Der designierte Präsident des Bundes Deutscher Radfahrer, Rudolf Scharping, über den Umgang mit Häme, seine Freundschaft zu Erik Zabel und Doping im Sport: "Ich halte nichts von einem autoritären Führungsstil"

Er duzt Boris Becker, raucht mit Helmut Schmidt Zigarette und bleibt vor Harald Schmidt angezogen. Im SZ-Interview spricht der Moderator Reinhold Beckmann über Talkshows, Stilfragen und den Wettkampf mit "Kerner": "Schweißnass auf der Oberlippe"

Eigentlich ..., ja eigentlich wollte der Kollege Fuchs, unser Mann fürs Grobe, ausgerechnet mit der Punk-Größe Billy Idol über gute Manieren reden. Aber dann ... : "Ich hab dich durchschaut, Arschnase!"

Gerhard Berger, ehemaliger Rennfahrer und BMW-Motorsportdirektor, über den Technik-Fetischismus der Formel 1, fehlende Überholmanöver und Michael Schumachers Aussetzer: "So kann es nicht weitergehen"

Im Interview: Cate Blanchett
Dass diese Frau Klasse hat, muss man ihr selber erst beibringen. Da ziert sie sich - nicht uncharmant. Nachdem das aber mal geklärt ist, nimmt sie ordentlich Fahrt auf. Und dann brilliert sie: "Schauspieler? - Fahrende Gesellen mit einem Hurenberuf."

18.3.05

Mediation - Konflikte einvernehmlich lösen

Wenn zwei sich streiten, kann ein Dritter schlichten. Genau dies ist das Ziel einer Mediation und gilt für viele Konfliktfälle. Mediation führt oft leichter zur Einigung und hilft, viel Geld zu sparen.


Eine Einführung zum Thema im ARD-Ratgeber Recht.

Schikane am Arbeitsplatz - Urteile

Immer mehr Beschäftigte und Vorgesetzte führen einen Feldzug gegen Kollegen und scheuen nicht davor zurück, zu heimtückischen Mitteln zu greifen. Seit Beginn der 90er Jahre hat der Terror am Arbeitsplatz einen prägnanten Namen: Mobbing.

stern.de zeigt eine Übersicht der bisherigen Gerichtsurteile zum Thema "Mobbing am Arbeitsplatz".

Justizministerium im Wahlkampf

Das Bayerische Justizministerium kommentiert die von der Bundesregierung angestrebte Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten - unter der Überschrift "Rot-Grün ist endlich aufgewacht!" Schließlich habe Bayern das schon im vergangenen Jahr gefordert, damals jedoch erfolglos. Nachdem die zuständigen Bundesministerien nunmehr die richtige Einsicht bekommen haben, hofft Frau Dr. Merk, "dass sie nicht wieder - wie auch in anderen Bereichen - gegenüber dem grünen Koalitionspartner einknicken." Offenbar muss auch das Justizministerium seinen Teil zur Profilierung des bayerischen Ministerpräsidenten beitragen, gewohnt bayerisch deftig. So sind wir eben im Süden.

17.3.05

Unglaublich

Es scheint unglaublich, in welchem Umfang das Auswärtige Amt einen Strafprozess wegen Missbrauchs der Visa-Regelungen vor dem Kölner Landgericht behindert hat. So sollte der FAZ zufolge die Vernehmung der ehemaligen Leiterin der Kiewer Visa-Stelle durch vorgetäuschte Morddrohungen verhindert werden. Die Betroffene selbst wusste hiervon allerdings nichts. Das Innenministerium hat sich offenbar aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft informiert. Vor Zeugenbefragungen wurden im Auswärtigem Amt und Bundesinnenministerium aufwendig "Informationen abgeglichen" und eine "Marschroute festgelegt."

Es bestand Einigkeit über das gemeinsame Interesse, im Gerichtsverfahren
eindeutig klarzustellen, daß der behauptete ,Menschenschmuggel' von der
Bundesregierung nicht erleichtert oder geduldet wurde.”

Dennoch war das Ergebnis wohl nicht vom erwarteten Erfolg gekrönt. Im Nachgang des Kölner Prozesses hat die Staatsanwaltschaft mehrere Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der uneidlichen Falschaussage und Bestechlichkeit eingeleitet.

Europäisches Bagatellverfahren

Im Zivilprozessrecht zeichnet sich ein großer Schritt hin zur europäischen Vereinheitlichung ab. Vergangenen Dienstag nahm die Europäische Kommission den Vorschlag für ein Europäisches Bagatellverfahren an. In den Mitgliedsstaaten für diesen Zweck bereits bestehende Verfahren, wie das gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland, sollen weiterhin bestehen bleiben. Mit dem Europäischen Bagatellverfahren soll zusätzlich eine euopaweit einheitliche Alternative geschaffen werden. Vorgesehen ist es für Zivil- und Handelssachen bis zu einem Forderungswert von 2.000 €. Zur Vereinfachung soll

das Verfahren grundsätzlich schriftlich durchgeführt werden,

sollte das Gericht eine mündliche Verhandlung für erforderlich halten, kann diese im Wege einer Audio-, Video- oder E-Mail-Konferenz durchgeführt werden,

Schriftstücke können per Einschreiben mit Rückschein oder auf einfacherem Weg unter anderem mit einfachem Schreiben, Fax oder E-Mail zugestellt werden,

es besteht kein Anwaltszwang,

das Gericht kann nach eigenem Ermessen die Beweismittel und den Umfang der Beweisaufnahme bestimmen. Es kann insbesondere die Beweisaufnahme mittels Telefon, schriftlicher Zeugenaussagen sowie über Audio-, Video- oder E-Mail-Konferenz zulassen,

die Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar,

die Entscheidung wird in anderen Mitgliedstaat anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf und ohne Anfechtungsmöglichkeit.

Pressemitteilung der Europäischen Kommission

Die richtige Strategie für Junganwälte

Sie haben eine Zulassung zum Rechtsanwalt bekommen? Glückwunsch! Damit fangen Ihre Schwierigkeiten allerdings erst an. Um im Haifischbecken der Anwaltschaft erfolgreich zu überleben, müssen Sie gut schwimmen können.

Die gute Nachricht am Anfang: Auch mit miserablen Abschlussnoten können Sie als Absolvent Mandanten gewinnen. Die schlechte kommt gleich hinterher: Ein gutes Examen sichert Ihnen schon lange keinen Job mehr. Die Bundesagentur für Arbeit vermittelt mittlerweile Juristen mit doppelten Prädikatsexamen. Früher war das eine Note, mit der man von den Treppen des Justizprüfungsamtes weg geworben wurde.

Dafür ist aller Anfang als Anwalt nach wie vor billig. Der Berufseinstieg kostet Sie immer noch weniger Geld als Ihre Kommilitonen von der Medizin. Notfalls betreiben Sie die Kanzlei vom Sofa aus. Vom Examen sind noch einige aktuelle Gesetzestexte übrig geblieben. ...


Ein launiger Ratgeber zum Berufstart. (Handelsblatt)

16.3.05

ZPO-Reform umfassend dokumentiert

Eine ausgezeichnete und umfassende Dokumentation der ZPO-Reform 2002 findet sich auf den Seiten des Lehrstuhls von Prof. Dr. Greger an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg. Angefangen von einen Überblick der wesentlichen Neuerungen über Gesetzesmaterialien und Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren bis hin zu einer umfassenden Sammlung einschlägiger Rechtsprechung, thematisch geordnet und ihm Volltext zugänglich.

15.3.05

Brüssel für 20 €

Für schlappe 20 € kann man mit Verdi Wiesbaden einen Tagesausflug nach Brüssel machen. Der Spaß geht allerdings schon um 6:30 Uhr am Hauptbahnhof los. Von den Daheimgebliebenen kann man sich dann gegen 22:00 Uhr dort auch wieder abholen lassen. So bleibt aber auch viel Zeit in Brüssel. Verdi möchte übrigens gegen das Herkunftslandprinzip demonstrieren, das für die Dienstleistungsrichtlinie bisher vorgesehen ist. Tatsächlich ein kontroverses Thema. Mehr zur Dienstleistungsrichtlinie bei ftd,Ulrike Höfken (Die Grünen), Dagmar G. Wöhrl (CSU), damit man im Bus auch mitreden kann. Für Brüssel - falls sich noch etwas Zeit findet - hat Max eine Tour für Eilige zusammengestellt.

Streit um Fitch-Rating eskaliert

Ratings und ihr Zustandekommen bieten jede Menge Streitstoff wie dieses aktuelle Beispiel zeigt:

Die ungebetene Bewertung von 136 deutschen Versicherern durch die Ratingagentur Fitch hat zu einem offenen Streit mit der Assekuranz geführt. Der Branchenverband GDV attestiert dem neuen "Q-Rating" schwere methodische Mängel. Fitch hält die Kritik für "vorgeschoben". ...

Das Q-Rating beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen, vor allem aus Geschäftsberichten der Gesellschaften. Deshalb ist es eher eine Momentaufnahme und trifft keine Annahme über die zukünftige Finanzkraft eines Unternehmens. Im Gegensatz zu den traditionellen, kostenpflichtigen, so genannten "interaktiven" Finanzstärke-Ratings von Fitch, fließen qualitative Faktoren in das Q-Rating nicht mit ein. Qualitative Faktoren sind zum Beispiel das persönliche Gespräch mit dem Management, die Analyse einer möglichen Gruppeneinbindung des Unternehmens oder die Bewertung interner Strukturen.


Weiter im MM.

Bemerkenswert

Die Kanzlei Grundstein & Thieme hat einige durchaus bemerkenswerte richterliche Erkenntnisse gesammelt. Unter anderem:

"Deshalb ist der Umstand, von einem Krankenpfleger versorgt zu werden, der sich nebenberuflich als Leichenbestatter betätigt, dazu geeignet, bei Patienten Irritationen hervorzurufen.
(Bundesarbeitsgericht DB 2002, 1561)

Es ist gerichtsbekannt, daß ein Saarländer (Ende der 50-iger/Familie/Wohnsitz) nur höchst selten und ungern sich aus "seinem" Saarland disloziert und ins "Reich" schaffen geht ... Auf alle sonstigen Streitpunkte betreffend "München" braucht hier nicht eingegangen zu werden.
(Arbeitsgericht Saarbrücken FA 2002, 192)

Die vom Kläger (in Diskotheken) organisierten oder veranstalteten Damenunterwäschevorführungen sind künstlerische Leistungen... Die ... eingesetzten Models vollführen ... "eigene Bewegungsabläufe zur Präsentation von Wäsche und Körper" und können nicht mit Schaufensterpuppen verglichen werden...
(Bundessozialgericht NJW 1997, 1185)"

Weiter bei Grundstein & Thieme.

Lebenshilfe

Wal-Mart erweist sich abermals als ein Quell arbeitsrechtlicher Fragestellungen. Mit der Gehaltsabrechnung für Februar wurde den Beschäftigten eine "Richtlinie" übergeben. Darin heißt es unter anderem:

"Sie dürfen nicht mit jemandem ausgehen oder in eine Liebesbeziehung mit jemandem treten, wenn Sie die Arbeitsbedingungen dieser Person beeinflussen können oder der Mitarbeiter Ihre Arbeitsbedingungen beeinflussen kann",

oder auch

"Wenn Sie erfahren, dass ein anderer Mitarbeiter ein Gesetz verletzt, (...) haben Sie darüber unverzüglich zu berichten."

Natürlich wurde der Verhaltenskodex ohne Beteiligung des Betriebsrats erlassen. Der bereitet nunmehr eine Klage vor (FTD).

Aber auch für Mitarbeiter, die Schwierigkeiten haben, die Firmenphilosophie "Prinzip Freundlichkeit" umzusetzen ist Deutschland-Chef Kay Hafner um Hilfestellung nicht verlegen:

"Nehmen Sie einen Bleistift zwischen die Zähne, ohne ihn mit den Lippen zu berühren. Damit können Sie, wenn Sie schlecht gelaunt sind, ihr Gehirn täuschen und ihre eigene Stimmung wieder verbessern." (moneycab.com)

14.3.05

"Ich schlage dir die Fresse ein"

Eine Packung Taschentücher für "Tränen, die nicht trocknen", eine junge Frau ohne Mund: Mit beklemmenden Motiven prangern Studenten der Bauhaus-Universität Weimar Gewalt in der Familie und sexuellen Missbrauch an. Sie werben für den "Weißen Ring", der Gewaltopfer vertritt.

Die Werke sind vom 13. März bis zum 11. April im Kulturhof zum Güldenen Krönbacken in Erfurt zu sehen. Danach geht die Ausstellung auf Reisen und soll unter anderem im Deutschen Bundestag in Berlin zu betrachten sein. (SP)

Sehr trocken

Gewöhnlich pflegt die NStZ bei der Wahl der Überschriften von Gerichtsentscheidungen einen überaus sachlich-nüchternen Stil. Etwas aus dem Rahmen fällt allerdings folgende Entscheidung:

"Deutsches Reinheitsgebot
StGB §§ 250 I Nr. 2, 255

Bekräftigt ein Erpresser die Drohung, Bierflaschen der genötigten Brauerei mit Salzsäure auf den Markt zu bringen, dadurch, daß er demonstrativ eine derart präparierte Bierflasche in einem Verkaufsregal aufstellt, so ist das Tatbestandsmerkmal des Beisichführens i. S. des § 250 I Nr. 2 StGB erfüllt.
BGH, Urteil vom 22.12.1993 - 3 StR 419/93 (LG Oldenburg)"

NStZ 1994 (Heft 4) 187

Reich werden mit ...

Warren Buffett – die lebende Börsenlegende
Der Welt erfolgreichster Investor, zweitreichster Mann der Welt, Value-Ikone, Börsenguru - Warren Buffett wurde schon mit vielen Superlativen belegt. Und nicht zu Unrecht. Denn der Erfolg des 73-jährigen Amerikaners spricht für sich. Binnen 40 Jahren vermehrte Buffett ein Startkapital von rund 100.000 Dollar in ein Vermögen von mehr als 40 Milliarden Dollar.

Einmal im Jahr schreibt er Warren Buffett's Letters To Berkshire Shareholders. Und jetzt ist es wieder soweit: Die 2004 Chairman's Letter sind erschienen. Absolut lesenswert.

Mehr über Warren Buffett:
Ein Kurzporträt.
Salon Brilliant Carerrs.
Business Week: The Warren Buffett You Don't Know.
Der Meister bittet zur Hauptversammlung in Omaha: What Warren Buffett wants you to know
Mehr Links zu Seiten über Buffett.

13.3.05

Kennen Sie Kino?

Ein Muss für Filmfreunde: Bei den unsichtbaren Quizzes muss man Filme anhand von Standbildern raten, aus denen die Köpfe (und andere Körperteile) herausretuschiert sind ... (PAGE)

15,6 Mio. US-Dollar Schadenszahlung wegen Verletzung von Bildrechten

Ein Gericht in Los Angeles verurteilte Nestlé dazu, die knackige Summe von 15,6 Millionen Dollar an den Kindergärtner Russell Christoff zu bezahlen, weil sein Gesicht ohne sein Einverständnis sieben Jahre lang auf Kaffeebehälter gedruckt worden war.

Nestle hatte ein Foto Christoffs von 1997-2003 verwendet und damit den Behälter von "Nestle's Taster' Choice" bedruckt, der in den USA, Mexiko, Sükorea, Japan, Israel und Kuwait verkauft wurde. Das Bild stammte von einem Fotoshooting für Nestle, bei dem Christoff gegen einen Lohn von 250 US-Dollar im Jahr 1986 posiert hatte. Von der Verwendung der Fotos hatte das Modell keine Kenntnis, bis er sich selbst 2002 in einem Supermarktregal entdeckte. (Urheberrecht.org)

Playboy-Kalender im Büro

Das geplante Antidiskriminierungsgesetz erhitzt die Gemüter. Die Unionsparteien und Vertreter der Wirtschaft lehnen die rot-grüne Vorlage vehement ab. Andere Länder haben die einschlägige EU-Richtlinie längst umgesetzt. Anhand einiger Beispiele zeigt die FR, wem das Gesetz mehr Rechte bringen würde.

12.3.05

Abfindungsberechnung

Wird ein Arbeitsverhältnis gekündigt, wird regelmäßig auch über die Zahlung einer Abfindung zur schnellen Beendigung des Kündigungsschutzprozesses nachgedacht. Als Faustformel hat sich dabei ein halbes Monatsgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit eingebürgert. Dass dies von mnachen Arbeitsgerichten durchaus auch anders gehandhabt wird, zeigt eine sehr nützliche Übersicht der Kanzlei Tamm & Tamm aus dem schönen Wedel.

rent a German

"Samantha F., 27 (London):
We had such a nice weekend with the German and my friends:
After the pub, we went dancing. My friends were really impressed about the german moves.
I could never imagine, that the german cleaned my house the next day, before i woke up!
Will definitely book again."

So hört sich eine zufriedene Kundin von www.rentagerman.de an. Das ganze gibt's schon ab 750 € im holiday package bis zu 1.200 € im business package. Im Angebot sind Deutsche für jeden Geschmack. Ich persönlich hab mich auch schon entschieden.

Was das Ganze soll, versuchte der Spiegel dem Urheber der Seite zu entlocken. Es kommt ihm auf die Reaktionen der Menschen im In- und Ausland auf "seine" Deutschen an. Und er sucht einen Galeristen in Zürich für eine Zusammenarbeit, mittelfristig oder sofort ...

10 Interviews II

"Wie lautet die Botschaft Ihres Busens?" Das war die 66. von 100 Fragen an Heidi Klum. Gestellt so schnell wie möglich. Denn wir haben ja nicht ewig Zeit. Klar, so fragt nur Moritz von Uslar.

In Bademantel und Pyjama spielt Olli Dittrich den Versager "Dittsche". Dafür wurde er sogar für den Grimme-Preis nominiert. Im SZ-Interview spricht er über das letzte Blind-Date mit Anke Engelke, musikalische Komiker und die Kunst des unterhaltenden Stehens: "Anarchistisch, gaga, absolut konzeptlos"

Deutsche sind Zahlenverdreher: Sie sagen für 34 nicht, schön der Reihe nach, dreißigvier, sondern vierunddreißig. Mathematik-Professor Lothar Gerritzen will das ändern: Die Zahlsprech-Reform

Wie lassen sich Marken auch in Zeiten von Aldi und Schlecker Gewinn bringend führen? Experte Klaus Brandmeyer erklärt, warum auch kleinste Unterschiede zählen - und wie Angriffe von Nestlé & Co erfolgreich zu kontern sind: "Sei vertraut, unterscheide dich"

Im deutschen Süßgebäckmarkt ist die Bahlsen GmbH & Co. KG aus Hannover die Nummer eins. Eigentümer und Geschäftsführer Werner Michael Bahlsen, 55 Jahre, ist ein Enkel Hermann Bahlsens, der das Unternehmen 1889 gegründet und den Leibniz-Butterkeks erfunden hat: "Herr Bahlsen, stimmt es, daß Menschen drei Kilo zunehmen, nachdem sie bei Ihnen angeheuert haben?"

Bundeskanzler Gerhard Schröder spricht im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung über die Freundschaft mit Amerika und die Bergpredigt. Über die Demokratie-Tauglichkeit des Iraks und den Verbleib von Heide Simonis im Amt. "Fischer bleibt Außenminister"

Die momentane Stärke des Euro gegenüber dem Dollar ist für Hans Tietmeyer kein Grund, in Euphorie zu verfallen. Im Gespräch mit manager-magazin.de sagt der ehemalige Bundesbank-Präsident, welche Gefahren er für die Stabilität der Gemeinschaftswährung sieht und warum er vor einer zu schnellen Ausweitung der Euro-Zone warnt: "Es gibt zwei offene Flanken"

Über die künftigen Chancen Deutschlands, Wege aus der Krise und seine Haltung gegen die Veröffentlichung von Managergehältern sprach der Vorstandsvorsitzende des Stuttgarter Sportwagenherstellers Porsche Wendelin Wiedeking mit Marco Dalan: "Sparen allein führt zu nichts"

Viele Eltern halten "leichte Ohrfeigen" für eine bewährte Erziehungsmethode. Ein Interview über die Folgen leichter Züchtigung und wie man sie vermeidet: "Eine Watschn hat noch keinem geschadet!?"

Stern-Interview mit Michael Schuhmacher. Der Weltmeister über die Zukunftspläne seiner Frau, seine bescheidenen Kochkünste - und warum seine Kinder nur zwei Euro Taschengeld bekommen.

Will nicht

Das Bayerische Elektrohandwerk will für seinen Bereich der IG Metall die Tariffähigkeit gerichtlich aberkennen lassen, berichtet das Handelsblatt. Eine entsprechende Klage sei beim Arbeitgericht Frankfurt eingereicht worden. Begründet wird der Antrag offenbar damit, dass die Gewerkschaft ihrer tarifpolitischen Verantwortung nicht nachkomme. Denn die IG Metall verweigere die Zustimmung zu bestimmten Regelungen zur Senkung von Lohnkosten. Parallel dazu habe man die Tarifverträge mit der IG Metall gekündigt. Was allerdings zunächst wegen der Nachwirkung keine Folgen hat. Aber auch wenn das Arbeitsgericht (überraschenderweise) zu der Auffassung käme, der IG Metall fehle die Tariffähigkeit, würden bereits geschlossene Tarifverträge nicht völlig unwirksam. Sie könnten lediglich nicht mehr als Tarifverträge fortbestehen. Da Tarifverträge meist ohnehin nur aufgrund einer Einbeziehungsklausel gelten, hätte dies aber kaum Auswirkungen. Alleine für die Zukunft, könnte der Arbeitgeberverband Tarifverhandlungen mit der IG Metall verweigern. Sollte das Bayerische Elektrohandwerk das Arbeitsgericht nicht überzeugen können, muss es sich allerdings auch künftig mit der IG Metall als Verhandlungspartner auseinandersetzen. Die jetzt eingereichte Klage wird dabei sicherlich den Verhandlungen sehr förderlich sein.

11.3.05

Überschuldung

Eine genauso interessante wie umfassende Studie zur privaten Überschuldung im internationalen Vergleich (pdf) bietet die Schufa an. Neben Angaben zu Umfang und Formen privater Ver- und Überschuldung in verschiedenen europäischen Ländern und den USA, werden auch die verschiedenen Lösungsansätze dargestellt: Verfahrensstrukturen, Entschuldungsdauer und -umfang wie auch Beratungsangebote. Abschließend liefert die Studie auch noch einige Änderungsansätze für Deutschland.

Friede, Freude, Rechtsanwalt

Das ist Recht und gar nicht billig: Wenn der Verursacher nach einem Unfall den Schaden nicht ersetzt, muss das Opfer auf der Suche nach Gerechtigkeit erst mal zahlen. Ohne Gerichtskostenvorschuss läuft gar nichts. Auch Rechtsanwälte wollen in der Regel Geld sehen, bevor sie anfangen, Schriftsätze zu verfassen oder gar Klage zu erheben. Es geht aber auch anders: Rechtsschutzversicherungen versprechen Klagen ohne Kosten. Doch längst nicht jeden Prozess zahlt die Versicherung. Hinzu kommt: Die Policen unterscheiden sich erheblich.

FINANZtest hat die Angebote von 35 Rechtsschutzversicherern untersucht und sagt, wo es guten und günstigen Schutz gibt.

Download

Nützlich:

Der Streitwertkatalog 2004 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zum Download (PDF-Datei, ca. 157 KB). (Jurabilils, Handakte)

Die aktuellen Nachträge zum Palandt 64. Auflage.

Fernsehkultur

Kaum wurde das irakische Volk mit der Demokratie beschenkt, folgt scheinbar auch schon die westliche Fernsehkultur. Der irakische Fernsehsender «Al Irakija» überträgt live Verhöre mutmaßlicher Terroristen. «Der Terrorismus im Griff der Justiz» heißt die Reality-TV-Sendung. Ziel sei es, den Terroristen den Ruf der Unverwundbarkeit zu nehmen. Und nebenbei sind es auch wahre Quotenrenner.

Blick Online berichtet.

10.3.05

Falk-Prozess 17. Verhandlungstag

17. Verhandlungstag: Vertrag mit Sprengwirkung

Der Falk-Prozess Live-Bericht und Hintergrund via Manager-Magazin.

Erst ermahnt, dann entlassen

Bei Problemen zwischen Arbeitgeber und Angestellten darf das Unternehmen nicht sofort eine Kündigung aussprechen. Meist muss die Firma den Arbeitnehmer vorher abmahnen. Ein besonderer Fall sind Änderungskündigungen. In einer neuen dreiteiligen Serie erklärt Wolfgang Büser das Kündigungsrecht für Arbeitsverhältnisse. (SZ)

Wolfgang Büser ist sicher einigen noch von Streit um Drei bekannt, der Pioniersendung unter den nachmittäglichen Gerichtsformaten, die leider nicht mehr ausgestrahlt wird.

So schnell wird man zum Geldwäscher

Wie weit der § 261 Strafgesetzbuch mittlerweile reicht, zeigt jetzt ein kürzlich ergangener Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe im Zusammenhang mit den milliardenschweren FlowTex-Betrügereien.

Der Fall:
Die Frau des inzwischen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilten Ex-FlowTex-Geschäftsführers Klaus Kleiser war Eigentümerin einer 2,5 Mill. Euro teuren Villa auf Mallorca und eines Motorboots im Wert von 258 000 Euro, zudem verfügte sie mit ihren Töchtern über ein Bankguthaben von 165 000 Euro. Die Vermögenswerte stammten zwar aus den Schwindeleien der Firma mit nicht existierenden Bohrsystemen – was aber, so hielt ihnen das Gericht zugute, die Kleiser-Angehörigen beim Erhalt des Geldes nicht wussten. Nachdem der Skandal aufgeflogen und Kleiser im Februar 2000 verhaftet worden war, versuchten sie, mit Hilfe weiterer Verdächtiger, die Werte rasch beiseite zu schaffen.

Das trägt ihnen nun eine Anklage wegen Geldwäsche ein – obwohl sie die Werte gutgläubig und damit zivilrechtlich wirksam erworben haben. Das OLG ließ die vom Landgericht Mannheim zunächst abgelehnte Anklage zu. Denn strafbar macht sich bereits, wer Gegenstände verbirgt oder verschleiert, die aus bestimmten Straftaten "herrühren".


Weiter im Handelsblatt.

9.3.05

GEZ vor der Tür

Nicht wenige kennen die Situation. Ein Mitarbeiter des Rundfunks steht vor der Tür und fragt nach bereitgehaltenen Rundfunkgeräten. Reaktionsmöglichkeiten sind viele denkbar. Ein Lehrling zeigte sich ganz reumütig und füllte das Anmeldeformular der GEZ aus. In der Folge musste er dann nicht nur künftige Gebühren zahlen, sondern sollte aufgrund seiner Angaben auch eine Nachzahlung von 250 € für die vergangenen drei Jahre leisten. Das wiederum überstieg seinen Reumut. Durchaus pfiffig, wollte er die Anmeldung als Haustürgeschäft widerrufen. Jedenfalls im einstweiligen Rechtschutz ist er damit jedoch gescheitert. Dem VG Frankfurt am Main zufolge ist die Anmeldung als bloße Wissenserklärung zu werten, die im Gegensatz zu Willenserklärungen gerade nicht anfechtbar sei. Zudem ermittele die GEZ die Daten von Amts wegen und sei an die Angaben nicht zwingend gebunden. Der Spiegel berichtet - in der Rubrik Unispiegel.

Muschg

Der arbeitsrechtlich interessierte Jurist stolpert des öfteren über Nachrichten zu Adolf Muschg. So verfolgt man, eher unfreiwillig, sein Leben in der Öffentlichkeit. Seine letzte in Form eines offenen Briefes an Erwin Teufel ist allerdings tatsächlich auch juristisch von Interesse. Für weder arbeitsrechtlich noch kulturell Interessierte, sei kurz erklärt. Adolf Muschg leitet die Berliner Akademie der Künste, eine ursprünglich als Körperschaft der Länder Berlin und Brandenburg geführte Einrichtung. Der Bund und die Länder einigten sich auf einen Wechsel der Trägerschaft, um den Berliner Landeshaushalt zu Gunsten der neu errichteten Berliner Opernstiftung mit den drei Opernhäusern um 22 Millionen Euro jährlich zu entlasten. Neben der Akademie der Künste leben noch zahlreiche anderen Kultureinrichtungen Berlins von Bundesmitteln, wie das Deutsche Historische Museum, das Haus der Kulturen der Welt oder die Berlinale. Alles in allem fließen für Kulturelles rund 400 Millionen Euro vom Bund in die Hauptstadt.

Schon im Gesetzgebungsverfahren zur Überleitung der Akademie der Künste rügte der Bundesrat die Zuständigkeit des Bundes . Über die Begründung der Bundesregierung für Bundeskompetenz kann man dabei durchaus geteilter Meinung sein.

"Die Akademie sei ein Beispiel für hauptstädtische Kultureinrichtungen, die in der Vergangenheit von politisch unterschiedlich getragenen Bundesregierungen jeweils mit der Zustimmung der Länder als rechtlich selbstständige Bundeseinrichtungen geschaffen worden seien. Dazu zählten die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland, die Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in der früheren Bundeshauptstadt Bonn, das Deutsche Historische Museum und die Stiftung Jüdisches Museum Berlin. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes folge außerdem daraus, dass es sich bei der Akademie der Künste um eine Einrichtung handele, die von der Bundeshauptstadt Berlin ausgehend ihre Wirksamkeit auf das ganze Land ausstrahlt und die auch aus ihrer über 300-jährigen Tradition heraus "wie kaum eine andere nationale Institution im Ausland als herausragende Repräsentanz deutscher Kultur wahrgenommen wird"." (Deutscher Bundestag)

Letztlich wurde der Einspruch des Bundesrats allerdings im Bundestag überstimmt. Erwin Teufel will dies allerdings nicht einfach hinnehmen. "Die Bundesregierung maßt sich kulturelle Handlungsfähigkeit an und will damit vor allem allgemeinpolitische Aufmerksamkeit gewinnen." Und so will er die "fortgesetzten verfassungswidrigen Übergriffe des Bundes" in die Gesetzgebungskompetenz der Länder nicht länger hinnehmen und prüft derzeit eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Im durchaus wahrscheinlichen Erfolgsfall bleibt allerdings völlig offen, was mit der Berliner Akademie der Künste geschehen wird. Schwer vorstellbar erscheint, dass sich beim Land berlin völlig unerwartet neue Finanzierungsmöglichkeiten auftun. Adolf Muschg formuliert in seinem offenen Brief sehr drastisch, die Akademie drohe "in ein scharzes Loch der Niemandszuständigkeit" zu stürzen und fühlt sich als "Spielball verfassungsrechtlicher Auseinandersetzungen." Im fernen Stuttgart fällt es einfach, die Frage auf diese Ebene zu reduzieren.

Klicktipp: kostenlose Online-Übersetzung

Digital Publishing, Hersteller von Sprachlern-Software, hat sein Portal Webtranslate.de überarbeitet. Das Übersetzungs-Tool im Internet liefert Übersetzungen in ordentlicher Qualität - und das auch bei längeren Texten und komplizierteren Sätzen. (SZ)

Vorsicht vor dem Tretroller

Produkte, die wegen technischer Mängel eine Gefahr für den Kunden darstellen, werden mit so genannten "Untersagungsverfügungen" versehen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt Listen mit solchen Produkten online. "Wir veröffentlichen diese im Internet, sobald sie rechtsbeständig sind", sagt Hans-Jörg Windberg, wissenschaftlicher Direktor der Bundesanstalt in Dortmund.

Betrachten lassen sich die Produktlisten, in denen zum Beispiel Lampen, Haartrockner, Puzzlespiele oder Tretroller stehen, auf der BAuA-Website. Dort sind die Produkte und ihr Gefahrenpotenzial detailliert und bebildert beschrieben. (Heise)

Aktuelle Rückrufe und Warnungen der Stiftung Warentest hier.

8.3.05

BGH verbietet Gebühren für stornierte Lastschriften

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß die bundesweit einheitliche Praxis einer Bank, nach Rückgabe einer Lastschrift mangels Kontodeckung ihre Kunden mit pauschal 6 Euro Schadensersatz zu belasten, unzulässig ist. (Pressemitteilung)

Für den BGH sind die Forderungen der Dresdner Bank ein eindeutiger Verstoß gegen das Umgehungsverbot. Die Bank habe unter dem "Deckmantel" einer Schadensersatzforderung einfach weiter praktiziert, was ihr im BGH-Urteil vom 21. Oktober 1997 untersagt und sogar als Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben worden war, nämlich Entgelte für die Rückgabe von Lastschriften zu fordern. (SWR)

Die klagende Verbraucherzentrale begrüßte die BGH-Entscheidung. Mit der Praxis der Banken, rechtlich umstrittene Gebühren einfach aus ihren Verzeichnissen zu streichen, um sie ihren Kunden in verschleierter Form vom Konto abzubuchen, sei nun endgültig Schluss, sagte ein Sprecher der Organisation. Gleichzeitig forderte sie Bankkunden auf, ihre Kontoauszüge sorgfältig zu prüfen, um unerlaubte Gebührenerhebungen noch rechtzeitig reklamieren zu können.

BGH-Urteil: Verjährung von Anlegeransprüchen wegen Beratungsfehlern

Anleger, die an der Börse Geld verloren haben, können Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr einklagen.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Danach beträgt die Verjährungsfrist bei fahrlässiger Falschberatung drei Jahre. Das gilt unabhängig davon, ob der Kunde sich auf eine Verletzung des Beratungsvertrags oder auf die deliktsrechtlichen Schadensersatzansprüche des Bürgerlichen Gesetzbuches stützt. (Aktenzeichen: XI ZR 170/04 vom 8. März 2005, Pressemitteilung)

Die Dauer der Verjährung war für die Zeit bis zum Inkrafttreten des Schuldrechtsreform im Jahr 2002 umstritten, weil das Wertpapierhandelsgesetz für vertragliche Ansprüche zwar die Dreijahresfrist vorsieht, deliktische Ansprüche dagegen normalerweise erst nach 30 Jahren verjährten. Laut BGH sind aber beide Ansprüche gleich zu behandeln. Seit 2002 gilt das ohnehin, weil auch die deliktsrechtliche Verjährungsfrist auf drei Jahre abgesenkt wurde.
(Handelsblatt)

Neu bei Skriptorama: Referendarsskripten

Die Skripte zu den Veranstaltungen der Anwaltsstation I der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe.

Aktuell neu verlinkt:
- Arbeitsrecht
- Berufsrecht
- Fam. - Erbrecht
- Haftungsfragen
- Steuern
- Strafverteidigung
- Vergütung des Rechtsanwalts
- Verwaltungsverfahren

Jetzt bei Skriptorama. Mit Links zu über 100 kostenlosen Jura-Skripten.

7.3.05

Das 3-Liter Traumhaus ...

aus dem Supermarkt-Angebot.
Mit einer geschönten Finanzierungsrechnung wirbt die Handelskette Plus für Fertighäuser der Firma Libella-Haus GmbH.

In einer großen Werbeaktion bot der Discounter neben Epiliergerät, Haartrockner und Personenwaage auch ein ganzes Haus an: Das Libella Energiesparhaus zum "Jubiläumspreis" von 144 900 Euro. Und das Beste: Die ­Finanzierung kostet angeblich nur 322 Euro monatlich. FINANZtest hat nachgerechnet. Das ernüchternde Ergebnis: Die Finanzierung für das Haus aus dem Supermarkt wird viel teurer.

Plus macht zur Finanzierung eine Beispielrechnung für eine Familie mit zwei Kindern auf. 30 000 Euro finanziert sie mit einem Förderdarlehen der KfW-Bank, den Rest mit dem so genannten "Euribor-Darlehen" der DSL-Bank zu einem Effektivzins von nur 3,05 Prozent. Doch die Rechnung täuscht über die langfristige Belastung: Die Rate für das KfW-Darlehen berechnet Plus ohne Tilgung. Damit muss die Familie aber spätestens nach fänf Jahren anfangen. Die Zinsen für das "Euribor-Darlehen" werden alle paar Monate an den Geldmarktzins im Bankenhandel, den Euribor, angepasst. Die Zinsen können daher sogar schon kurzfristig nach oben schießen.

Besonders tückisch: Plus zieht die staatliche Eigenheimzulage einfach von den Kreditraten ab. Doch nach acht Jahren läuft die Förderung aus. FINANZtest hat nachgerechnet: Selbst ohne Zinserhöhung steigt die Monatsbelastung für die Familie bis zum neunten Jahr auf 626 Euro. Falls sich die Zinsen auch nur um jährlich 0,5 Prozentpunkte erhöhen, klettert die Monatsrate bis zum elften Jahr auf 1 233 Euro.

Fazit: Die 322 Euro der Plus-Werbung sind nur ein dreister Köder.

245 Euro müssen reichen

Ein Leben in Deutschland ist schon mit 245 Euro im Monat möglich – das hat das Sozialgericht Münster entschieden.

Das Urteil traf den 59-jährigen Matthias H., der seit 1. Januar das neue Arbeitslosengeld II – 345 Euro plus Miete – bezieht. Der ehemalige Handelsvertreter hatte im vergangenen Jahr beim Sozialamt Münster die Kostenübernahme für eine Brille in Höhe von 100 Euro beantragt, berichtet FOCUS.

5.3.05

Klicktipp: Motorola verschenkt Handys

Ein krebskrankes Mädchen braucht dringend eine Knochenmarkspende, Motorola verschenkt Handys und wenn ich diese E-Mail nicht weiterschicke, passiert ein Unglück. Fast jeder bekommt solche oder ähnliche E-Mails zugeschickt. Ob man ihnen glauben kann, prüft die Website hoax-info.de.

Viele der Geschichten, die sich per Ketten-E-Mail innerhalb von Tagen über die ganze Welt verbreiten, werden auch "Urban Legends" genannt - in Deutschland auch als "Die-Spinne-in-der-Yucca-Palme-Geschichten" bekannt. Eine große Sammlung solcher Geschichten bei urbanlegends.about.com.

Manche der Geschichten entwickeln ein Eigenleben: Die Betreiber der Website 419eater.com haben Kontakt zu den Absendern in Nigeria (Nigeria-Connektion) aufgenommen. Als Zeichen ihrer Bereitschaft, das Geschäft abzuschließen, sollten sie in den Orden der "Heiligen Kuh" eintreten und Fotos zurückschicken, auf denen sie mit Milchflaschen oder gar Fischen auf dem Kopf zu sehen sind. Die Reaktionen sind hier zu sehen. (FTD)

Babysitter für den Ork

Irgendwer hat gerade bei eBay für umgerechnet 7692 Euro etwas ersteigert. Was hat er dafür bekommen? Die blanke Virtualität für die einen - die besonders heiß begehrten Zugangsdaten für das Online-Spiel "World of Warcraft" für die anderen. Doch mit solchen Werten lassen sich inzwischen Millionen verdienen.

Dass der Handel mit den Computer-Leben äußerst problematisch ist, liegt auf der Hand. Schließlich sind die Spiele und ihre Figuren Eigentum des Betreibers. Was der Spieler nicht besitzt, kann er nicht veräußern, schon gar nicht, wenn es im eigentlichen Sinne gar nicht existiert.

Blizzard hat am Dienstag auf der Startseite des Spiels explizit darauf hingewiesen, dass der Verkauf von virtuellen Gütern gegen Geld verboten ist. "Wir sind der Meinung, dass dieses Verhalten illegal ist und behalten uns das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten", heißt es dort.

Dennoch gibt es Schlupflöcher, die von den Auktionären genutzt werden. Bei Ebay werden nicht die Güter selbst oder die Zugangsdaten verkauft, sondern die investierte Zeit.

Manche Händler versteigern bei einer Auktion auch lediglich ihre Telefonnummer oder Email-Adresse. Dagegen ist juristisch nichts einzuwenden und der Betreiberfirma Blizzard sind die Hände gebunden.
Weiter hier .

4.3.05

Spenden befreit

Nunmehr sind alle Spenden zugunsten der Opfer des Seebeebens vom in Asien von der Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit worden. Bisher galt dies nur für Spenden ab dem 18.02.2005.

Voraussetzung ist jedoch, dass

  • der Arbeitnehmer auf die Auszahlung eine Teils ihres Arbeitsentgelts oder - bei Altersteilzeit - ihres Wertguthabens schriftlich verzichtet und
  • das Arbeitsentgelt über den Arbeitgeber zugunsten der Opfer des Seebebens in Südostasien gespendet wird.

Die entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber muss zum Lohnkonto genommen werden. Die daraus folgende Befreiung von der Lohnsteuer hat dann auch die Befreiung von der Beitragspflicht zu den Sozialversicherungen zur Folge.

vgl. Der Betrieb

Die Entdeckung der Langsamkeit

Wer zu langsam arbeitet, muss mit Kündigung rechnen. Dies berichtete der Informationsdienst "Handbuch ArbeitGeberRechte" unter Berufung auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (AZ 2 Ca 254/04).

Benötigt ein Mitarbeiter für die Aufgaben mehr als doppelt so lange wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer, sei "keine angemessene Ausschöpfung" seiner Fähigkeiten mehr gegeben, befand das Gericht. Die Frau hatte auch nach 96 Arbeitstagen ein Gutachten zu einem privaten Bauvorhaben immer noch nicht erstellt. Nach Ansicht des Arbeitgebers hätten jedoch 40 Arbeitstage genügt. (n-tv)

UPDATE Falk-Prozess

16. Verhandlungstag: Von Deppen und Warmduschern

Der Falk-Prozess Live-Bericht und Hintergrund via Manager-Magazin.

Bayern innovativ

Das Bayerische Justizministerium kann sich als besonders innovativ präsentieren. Erstmals in Deutschland wurden in mehreren bayerischen Städten in Anlehnung an amerikanische "teen courts" Schülergremien eingerichtet. Das "Schülergericht" spricht mit jugendlichen Straftätern über deren Tat, kann mit ihnen erzieherische Maßnahmen vereinbaren und deren Einhaltung überwachen.

Das Ergebnis des Verfahrens berücksichtigt die Staatsanwaltschaft bei ihrer abschließenden Entscheidung.

Mehr zum Projekt hier (pdf).

Wenn die Roben toben

Interessante und gleichermaßen erschreckende Einblicke in das Schweizer Bundesgericht. Der Beobachter berichtet:

"«Konflikte unter Bundesrichtern gab es früher schon», meint alt Bundesrichter Spühler. «Damals war man aber weniger wehleidig und trug die Konflikte intern und schneller aus Die Bundesrichter der alten Schule waren im Unterschied zu heute auch charakterlich Spitzenleute». (...)

Die Richter der alten Schule sagten einander die Meinung, manchmal flog auch ein Dossier durch den Verhandlungsraum, aber danach war es ausgestanden. (...)

Heute gibt es niemanden mehr, der einen Konflikt mit einem Machtwort beenden kann. (...)

Die wenigen starken Charaktere unter den Bundesrichtern tragen Konflikte nicht mehr direkt aus, sondern suchen unter den Richtern Anhänger für ihre Sicht der Dinge. Das fördert Intrigen. (...)

Bundesrichterin Ursula Widmer (FDP, 62) will mit Bundesrichter Ulrich Meyer (SP, 51) nicht mehr zusammenarbeiten. Der Grund ist eine tiefe Feindschaft, die die Arbeit am höchsten Schweizer Versicherungsgericht lähmt. Die Richter konnten letztes Jahr markant weniger Fälle erledigen als im Vorjahr.

Rechtssuchende haben Mühe, einen Richterspruch von einem Gremium zu akzeptieren, das nicht einmal fähig ist, in den eigenen Reihen für Ordnung zu sorgen."

"Achtung! Sehr faul!"

Vorbildlich oder schwarzes Schaf? Wie Vermieter im Internet ihre Mieter anschwärzen – manchmal auch am Datenschutz vorbei.
Ein Bericht der SZ. Siehe auch hier.

3.3.05

Ein besonderes Kursbuch

Die spannende Lektüre des Börsenprospekts der Premiere AG.

Das Buch hat 360 Seiten, ist an vielen Stellen spröde, bietet aber auch Spannendes. So spannend, dass wenig in dieser Güte derzeit über das TV-Geschäft publiziert wird.

Anwälte haben fleißig mitgeschrieben, und manchmal ist die Handschrift des dynamischen Vorstandschefs Georg Kofler zu erkennen. Der Titel ("Verkaufsprospekt") ist eher nüchtern gehalten. ...


Sueddeutsche.de hat sich in das Zahlenwerk vertieft.

UPDATE Falk-Prozess

15. Verhandlungstag: Der Staranwalt und die fürchterlichen Dinge

Der Falk-Prozess Live-Bericht und Hintergrund via Manager-Magazin.

2.3.05

Klassensystem in Großkanzleien

Was bei der Lufthansa mit ihrem "Miles & More-Programm" schon gang und gäbe ist, hält jetzt auch bei den großen Anwaltskanzleien Einzug: die Unterteilung der Kunden nach Wichtigkeit und Umsatzstärke.
Weiter im Handelsblatt.

Inkompetent und beratungsresistent

Der deutsche Hochschulverband tut viel für die Mitgliederpflege. Diesmal dachte er sich etwas ganz Besonderes aus. Ein Minister-Ranking (PDF). Getreu dem Motto: Was man uns antut, sollen die Verantwortlichen einmal selbst durchstehen. Mittels E-Mails durften also Deutschlands Professoren Dampf ablassen und den 16 Wissenschaftsministerin sowie Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) Noten auf ihre Arbeit geben – im Fachjargon heißt das evaluieren. Das Ergebnis entspricht eher einem Minister-Bashing als einem objektiven Leistungsvergleich.

"Inkompetent, beratungsresistent, mit den wirklichen Problemen nicht vertraut" lautet unisono das Urteil.


Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn landete mit einer 4,6 auf dem vorletzten Platz. Thomas Goppel liegt mit einer 4,2 im undefinierbaren Mittelfeld. (SZ)

Computerspiele und Gewalt

In den USA wird wieder einmal ein Videospiel für ein Gewaltverbrechen verantwortlich gemacht. Ein branchenweit berüchtigter Rechtsanwalt verklagt Hersteller und Händler auf Hunderte Millionen Dollar Schadenersatz.

Der inzwischen 18-jährige Devin Thompson tötete im vergangenen Juni in Alabama drei Männer in einer Polizeistation mit einer entwendeten Dienstwaffe, nachdem er wegen Autodiebstahls vorübergehend festgenommen worden war.

Der Täter hatte offenbar "Grand Theft Auto III" bei einem "Gamestop"-Markt und "Grand Theft Auto: Vice City" in einer Wal-Mart-Filiale erworben, als er noch nicht 17 Jahre alt war - beide Spiele dürfen in den USA nur an Jugendliche über 17 verkauft werden. Neben den beiden Geschäften klagt Anwalt Thompson nun auch gegen den Konsolen-Hersteller Sony und den Hersteller des Spiels - wiederum Take 2.
"Was in Alabama passierte, ist, dass vier Firmen daran teilhatten, Devin darauf zu trainieren, drei Männer zu töten", sagte Thompson der Zeitung "Tuscaloosa News".

Während in den Augen Thompsons Computerspiele also zum Mord einladen, hält er frei verfügbare Schusswaffen für wenig bedenklich: "Die Kids nehmen in diesem Land seit 200 Jahren Schusswaffen mit in die Schule, ohne dass sie sie gegeneinander gerichtet hätten", sagte er in dem Gespräch.
(Spiegel)

Ein weiteres Interview führte CBSNews mit dem Anwalt.

Um sich vor der Mutation zum Serienkiller zu schützen, zwischendurch also lieber einmal eine friedliche Runde Sims 2 einlegen, z.B. (extra für Studenten) Die Sims 2: Wilde Campus-Jahre, statt immer nur Gewalt und Gewalt und noch mehr Gewalt.

Aufsichtsräte gesucht

Während der klassische Arbeitsmarkt für Juristen immer schwieriger wird, tun sich unerwartet neue Beschäftigungsmöglichkeiten auf.

Die Anforderungen an Aufsichtsräte haben sich einem Artikel der FAZ zufolge erheblich geändert. Folge des Wandels ist nun ein Mangel an geeigneten Kandidaten.

Die Bewerber sollten "über Selbstvertrauen, emotionale Stabilität und Standfestigkeit verfügen, sollte gut zuhören können, einen scharfen Intellekt haben und sich durch eine gesunde Skepsis auszeichnen."

Einen Rechtsassessor wird man kaum treffender beschreiben können. Gewisse Unsicherheiten ergeben sich offenbar noch bzgl. der Vergütung, die sich in jenen Kreisen auch Versorgungsergänzung nennt. Einig scheint man jedenfalls darüber zu sein, dass die derzeit übliche Vergütung zu niedrig ist. Denn schließlich "nehmen die Aufsichtsräte heute auch ihre Aufgaben erheblich ernster."

1.3.05

BVerfG Urteil: Handys dürfen nicht einfach beschlagnahmt werden

In einem am heutigen Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 4. Februar 2005 (2 BvR 308/04) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Voraussetzungen benannt, unter denen die Ermittlungsbehörden die auf einem Handy gespeicherten Daten auswerten dürfen, wenn das Mobiltelefon während einer Hausdurchsuchung sichergestellt wird.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Die angegriffenen Beschlüsse verletzen den Bf in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 und 2 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) und seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG (Gewährung effektiven Rechtsschutzes).

Wohnungsdurchsuchung:
Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass die für eine Wohnungsdurchsuchung grundsätzlich erforderliche Anordnung durch einen Richter wegen Gefahr im Verzug entbehrlich gewesen sein könnte. In der Dokumentation der Polizeibeamten, die nicht einmal den Versuch unternommen haben, einen richterlichen Beschluss zu erwirken, finden sich keine Erwägungen zur besonderen Dringlichkeit der Durchsuchung. Auch die nach dem ersten Aufsuchen neu gewonnenen Erkenntnisse ließen die Dringlichkeit der Durchsuchung nicht offenkundig erscheinen. Im Gegenteil: Gerade wenn die Polizeibeamten den Bf nun einem organisierten Täterkreis zurechneten, hätte sich ihnen die Überlegung aufdrängen müssen, dass er auf das erste Aufsuchen gegen 17.00 Uhr reagieren und Beweismittel beiseite schaffen würde, so dass eine Durchsuchung als zwecklos und unverhältnismäßig erscheinen musste.

Beschlagnahme des Mobiltelefons:
Um dem Bf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) zu gewähren, hätte das LG über die Frage der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme seines Mobiltelefons entscheiden müssen. Wegen des Gewichts des Eingriffs muss die Möglichkeit einer nachträglichen Kontrolle offen stehen. Die von den Polizeibeamten vorgenommene Aufzeichnung der in dem Gerät gespeicherten Verbindungsdaten berührt den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG). Eingriffe in dieses Grundrecht bedürfen einer gesetzlichen Grundlage (Art. 10 Abs. 2 GG). Eine solche findet sich in den §§ 100g und 100h StPO, die die Kenntnisnahme von Telekommunikationsverbindungsdaten regeln. Danach können die geschäftsmäßigen Telekommunikationsdienstleister zur Auskunft über die Verbindungsdaten verpflichtet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es um die Ermittlung einer Straftat von erheblicher Bedeutung geht. Außerdem bedarf es eines richterlichen Beschlusses, der bei Gefahr im Verzug durch eine Anordnung der Staatsanwaltschaft ersetzt werden kann.

Die in den §§ 100g und 100h StPO geregelten Schranken dürfen nicht dadurch umgangen werden, dass in anderer Weise als durch ein an den Telekommunikationsdienstleister gerichtetes Auskunftsverlangen auf Verbindungsdaten des Betroffenen zurückgegriffen wird. Auch dann gelten die Anforderungen der §§ 100g und 100h StPO. Sind also beim Beschuldigten Verbindungsdaten aufgezeichnet oder gespeichert, etwa in Einzelverbindungsnachweisen der Telefonrechnungen oder in elektronischen Speichern der Kommunikationsgeräte, so darf die Beschlagnahme und Auswertung dieser Datenträger nur unter den Voraussetzungen der §§ 100g und 100h StPO erfolgen. Die Beschlagnahme ist daher auf Ermittlungsverfahren beschränkt, die sich auf Straftaten von erheblicher Bedeutung richten. Sie bedarf eines richterlichen Beschlusses, der bei Gefahr im Verzug durch eine Anordnung der Staatsanwaltschaft, nicht aber der Polizei, ersetzt werden kann.

(Pressemitteilung Nr. 21/2005 vom 1. März 2005, dazu auch Heise und FAZ)

FAX besetzt

Kündigungsschutzklage, die Präklusionsfrist droht abzulaufen, das Gerichts-FAX aber besetzt oder defekt. Kollege Felser gibt einige, jedenfalls ungewöhnliche Tipps, wie die Frist trotzdem gewahrt werden kann.

ZUSAMMENLEGEN

Sparen ist das Motto der Stunde, die Maßnahmen zur Umsetzung aber heftig umstritten. Das gilt auch in der Justiz. Das Zusammenführungsgesetz durchläuft schon das Gesetzgebungsverfahren. Es sieht vor, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit zusammenzulegen. Die Betroffenen in Gestalt des Deutschen Richterbundes (DRB) und des Bundes Deutscher Sozialrichter (BDS) haben sich nun erneut dazu geäußert. Wenig überraschend, fällt die Stellungnahme überaus kritisch aus. Überraschend dagegen das Argument, das erklärte Ziel des Gesetzes schon längst zu erreichen, so ganz ohne große Reform.